Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 17
(PDF, 59 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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klang, wonach zum einen für das Jahr 1461 eine Katharina Küchlin, die mit der von
Susanna erwähnten Priorin der Freiburger Klarissen identisch sein dürfte, als Vorsteherin
von St. Klara nachweisbar ist,32 andererseits für den Zeitraum von 1478 bis
1503 eine Susanna von Falkenstein als Äbtissin dieses Klosters bezeugt zu sein
scheint.33 Angesichts der soeben ins Feld geführten Eckdaten ergibt sich nun aber
eine nicht unbeträchtliche zeitliche Kluft zwischen der mutmaßlichen Entstehungszeit
des Briefes und den von der älteren Forschung ermittelten biographischen Daten
zu Dorothea von Kippenheim, ging man doch bis vor wenigen Jahren stets davon
aus, dass die Colmarer Dominikanerin mit einer für das Jahr 1425 urkundlich
bezeugten Tochter Albrechts von Kippenheim und Clarannas von Keppenbach
gleichzusetzen sei.34 Albrecht amtierte zeitweise als Bürgermeister von Freiburg35
und wird im Jahr 1425 als verstorben bezeichnet,36 seine Frau Claranna ist noch im
Jahr 1434 als lebende Person nachweisbar.37 Nach dem Ableben Albrechts von Kippenheim
trat Dorothea im Jahr 1425 zusammen mit ihrer Schwester Ursula in das
1419 durch Schwestern aus dem Dominikanerinnenkloster Schönensteinbach (heute
Gemeinde Wittenheim, nördlich von Mulhouse)38 reformierte Kloster Unterlinden
ein.39 Eine Durchsicht der aus dem Bestand des Colmarer Dominikanerinnenklosters
stammenden Codices zeigt nun, dass hier eine Schwester namens Dorothea von Kippenheim
nicht nur als Handschriftenbesitzerin, sondern auch als Übersetzerin religiöser
Werke in Erscheinung getreten ist. So findet sich am Schluss eines kleinformatigen
deutschen Evangeliars40 der Namenseintrag Swester Dorothea von kippen-
heim4x was zur Vermutung berechtigt, diese Handschrift könnte sich einst im Besitz
der Dominikanerin befunden haben,42 wobei in Ermangelung sicherer Hinweise vorläufig
offen bleiben muss, welcher Bearbeiterpersönlichkeit die in dem genannten
Überlieferungsträger enthaltenen deutschsprachigen Fassungen des Lukas- sowie
des Johannes-Evangeliums zuzuweisen sind.43 Andererseits wissen wir jedoch aufgrund
weiterer Bucheinträge, dass eine Dorothea von Kippenheim auch selbst religiöse
Texte in die deutsche Sprache übertragen hat. Beredtes Zeugnis hiervon gibt
die wiederum in der Colmarer Stadtbibliothek lagernde illustrierte Handschrift Ms
717 II,44 die am Ende (fol. 324v) folgende Notiz enthält:

Ich Swester Dorothea uon kippenheim ein conuent Swester desz wirdigen loeb-
lichen gotzhusz Sancti Johannis baptiste in vnderlinden zuo Colmar hab disz buoch
vsz dem latin zuo tützsch geschriben got zuo lob vnd och zuo eren Sancto Sebastiano
vnd den anderen lieben heiigen Die dor an stond vnd ich beger demueticlich daz die
alle got wellen für mich bitten die do werden leszen an diszem buoch Amen.45

Dieser Eintrag lässt kaum Zweifel daran aufkommen, dass Dorothea als Übersetzerin
der in dem soeben ins Feld geführten Sammelcodex überlieferten Texte zu gelten
hat, und eine Durchsicht des Überlieferungsträgers führt uns eindrücklich vor
Augen, mit welcher Intensität sich die Colmarer Dominikanerin um die Übertragung
einer Vielzahl von lateinischen Werken bemüht hat.46 So finden wir in der Handschrift
nicht nur Predigten47 des heiligen Augustinus, Bernhards von Clairvaux und
Gregors des Großen, sondern auch einen Brief des Dominikaners Humbertus Romanus
(um 1200-1277),48 eine ganze Reihe von legendarischen Werken49 sowie
weitere erbauliche Texte, die im vorliegenden Zusammenhang nicht detailliert zur
Sprache kommen können.50

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