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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 41
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2001/0041
Bibliotheque de la Ville Colmar, Ms 275; hierzu siehe wieder den Catalogue general (wie Anm. 3),

Nr. 18, S. 7, sowie Heusinger (wie Anm. 10), S. 140.

Fol. 337v; vgl. Catalogue general (wie Anm. 3), Nr. 18, S. 7.

Hierzu vgl. Williams-Krapp (wie Anm. 10), Sp. 218, sowie Geith: Eine deutsche Übersetzung der
Vita Sancti Udalrici (wie Anm. 10), S. 111, Anm. 15, der die Notiz als Besitzereintrag interpretiert.
Zur möglichen Provenienz der Handschrift aus dem Freiburger Klarissenkloster St. Klara siehe
Anm. 43.

Lukas-Evangelium: fol. lr-184v; Johannes-Evangelium: fol. 185r-329r. - Es ist nicht auszuschließen
, dass der Codex 275 ursprünglich aus dem Freiburger Klarissenkloster St. Klara stammt, zumal
sich auf einem auf der Innenseite des Vorderdeckels eingeklebten Pergamentblatt verschiedene
Notizen von alter Hand finden, die aufgrund von Textverderbnissen nur noch teilweise lesbar sind:
Vnd gewonheit ist [...]; darunter: Closter[s7] zuo Sant CI[aren7] [...]; darunter: Sunnendag Innoca
[Invocavit?]. (Eine Lesung im Sinne von 'Sonntag Invocavit' wäre aller Wahrscheinlichkeit nach als
Angabe eines Tagesdatums zu verstehen [erster Fastensonntag bzw. sechster Sonntag vor Ostern;
hierzu siehe etwa Hermann Grotefend: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters
und der Neuzeit. 13. Aufl. Hannover 1991, S. 68].) Selbstverständlich könnte sich die Notiz
Closter[sl] zuo Sant Cl[arenl] auch auf eine andere geistliche Gemeinschaft beziehen (etwa auf
St. Klara auf dem Wörd/Straßburg oder vielleicht auf St. Klara auf dem Roßmarkt/Straßburg, um nur
zwei Beispiele aus der Region zu nennen; oder aber auf St. Clara in Basel?), doch scheint mir gerade
aufgrund der im vorliegenden Beitrag behandelten Querbeziehungen zwischen Unterlinden und
den Freiburger Klarissen eine Freiburger Provenienz letztlich plausibler, wenn auch nicht beweisbar
. Hinweise auf eine um 1483 erfolgte 'Migration' von Klarissen sind dem Brief StadtAF, A 1 XVI.
Klostersachen, An St. Clara, 10. Januar 1483, zu entnehmen. In diesem Schreiben bittet die Straßburger
Stadtregierung den Bürgermeister und Rat von Freiburg darum, einigen Angehörigen des
Freiburger Klarissenkonvents den Übertritt nach St. Klara auf dem Wörd/Straßburg, das durch verschiedene
Wechselfälle (durch sterbott vnd anderr Züfelle) dezimiert sei, zu gestatten. Eine bereits
im Jahr 1470 erfolgte Übersiedlung von vier Freiburger Klarissen nach St. Klara auf dem Word erwähnt
Ueding (wie Anm. 8), S. 189. - Übrigens scheinen die in Ms 275 überlieferten Übersetzungen
des Lukas- sowie des Johannes-Evangeliums mit den Evangelientexten, die in der dem Kloster
Unterlinden zugewiesenen Handschrift Bibliotheque de la Ville Colmar, Ms 262 (15. Jh.), enthalten
sind, nicht direkt zusammenzuhängen; zumindest haben stichprobenartige Vergleiche eklatante
Abweichungen zwischen den Texten zu Tage gefördert. Zu Ms 262 siehe Catalogue general (wie
Anm. 3), Nr. 236, S. 107, wobei betont werden muss, dass die Herkunft des Überlieferungsträgers
aus dem Kloster Unterlinden letztlich nicht beweisbar ist. Möglicherweise würde eine minuziöse
Analyse des Einbandes - er besteht, wenn ich recht sehe, unter anderem aus mehreren Fragmenten
einer spätmittelalterlichen Pergamenturkunde (einer/eines herminlherman Vringer [Mitglied einer
Familie Thringer'/'von Ihringen' am Kaiserstuhl?]), von denen bedauerlicherweise nur noch einige
wenige Zeilen lesbar sind - die Frage nach der ursprünglichen Provenienz und Zugehörigkeit der
Handschrift weiter klären helfen. - Auch ein Textvergleich mit der in der wiederum dem Unterlindenkloster
zugeschriebenen Handschrift Bibliotheque de la Ville Colmar, Ms 284 (15. Jh.), überlieferten
Übersetzung der Anfangsabschnitte des Johannes-Evangeliums (fol. 133r-134r; Titel auf fol.
132v: So nun der segen geben wärt so soltu sant Johans ewangilgen sprechen; die Übertragung bildet
einen Bestandteil des Textes Disz ist daz Introit vnd der anuang der messe vnd wie die messe in
driu geteilet ist [fol. 119r— 134r]) führte zu einem Negativresultat. Zu Ms 284 siehe Catalogue
general (wie Anm. 3), Nr. 202, S. 89.

Hierzu siehe: Catalogue general (wie Anm. 3), Nr. 212, S. 98 ff., sowie Geith: Eine deutsche Übersetzung
der Vita Sancti Udalrici (wie Anm. 10; mit Wiedergabe der im Catalogue general enthaltenen
Beschreibung [S. 109 f.]); weiter: Cames (wie Anm. 12), S. 132-135 (m. Abb. 229 = fol. 77v
[gegen ebd., S. 134!] sowie Abb. 231 = fol. 162r [gegen ebd., S. 136!]); Das Vermächtnis der Jahrhunderte
. 2000 Jahre elsässische Schriften. Organisationsleitung: Hubert Bari [u.a.]. Strasbourg
1989, S. 135, Nr. 25; Williams-Krapp (wie Anm. 10), Sp. 218; Geith: Elisabeth Kempf (wie Anm.
10), S. 58 f.; Heusinger (wie Anm. 10), S. 140 u. Abb. nach S. 144; Beuchot (wie Anm. 10), S. 14,
16. - Die im Catalogue general (wie Anm. 3), S. 98, abgedruckte Angabe „[...] ecrit en 1425 par
Dorothee de Kippenheim [...]" ist irreführend und basiert (einmal mehr) auf einer Fehlinterpretation
der Urkunde Archives departementales du Haut-Rhin, 24 H 12/4 (23. August 1425). Hierzu

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