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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 45
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und Heidburg - zu ihm siehe Kindler [wie Anm. 9], Bd. 1, S. 335 - sowie ein lediglich im Jahr
1519 nachweisbarer Stoffelin von Falkenstein - zu ihm siehe ebd., S. 331) gehören dem 16. Jahrhundert
an, was der Zeitstellung der Einträge zunächst zu widersprechen scheint. Allerdings stehe
ich dem von Ehrismann postulierten Datierungsansatz grundsätzlich skeptisch gegenüber. Hierzu
siehe Anm. 63 sowie das Folgende.

Siehe Rudolfs von Ems Weltchronik (wie Anm. 59), S. XIII, Anm., sowie Kindler (wie Anm. 9),
Bd. 1, S. 327. Christoph wird gemäß ebd. im Jahr 1502 als verstorben bezeichnet. Noch zu Beginn
des Jahres 1502 lässt er sich als Aussteller einer Urkunde nachweisen: StadtAF, A 1 XIV. Fürsten
und Herren, b. Falkenstein im Höllental, 14. Februar 1502. Die Freiburger Ratsprotokolle halten zum
8. Juni 1498 fest: Stoffel von Valckenstein vff hür burger worden. StadtAF, B 5 XIII a Nr. 7 (Zeitraum
: 1497-1499), fol. 83r.

Siehe Rudolfs von Ems Weltchronik (wie Anm. 59), S. XIII, Anm., sowie Kindler (wie Anm. 9),
Bd. 1, S. 327. Ehrismann bezeichnet Christoph als „Stiefsohn der Anna von Kippenheim" (so
Rudolfs Von Ems Weltchronik [wie Anm. 59], S. XIII, Anm.). Möglicherweise liegt hier eine
Kontamination mit dem Namen der ersten Gattin Caspars von Falkenstein, einer Anna, vor, doch
müsste auch in diesem Punkt eine sorgfältige Durchforstung der Archivbestände erfolgen, um die
tatsächlichen genealogischen Zusammenhänge zu klären. Aus der Urkunde StadtAF, A 1 XIV. Fürsten
und Herren, b. Falkenstein im Höllental, 7. Juni 1527, geht hervor, dass ein (als verstorben bezeichneter
) Caspar von Falkenstein mit einer Agnes von Kippenheim verheiratet war (hierzu siehe
Anm. 15). Caspars Witwe scheint gemäß ebd. noch nicht lange vor dem Zeitpunkt der Ausstellung
verstorben zu sein. In der bereits genannten Urkunde StadtAF, A 1 XIV. Fürsten und Herren, b. Falkenstein
im Höllental, 14. Februar 1502 (siehe Anm. 67), wird Christophel von Falkenstein ausdrücklich
als Sohn eines als verstorben bezeichneten Caspar von Falkenstein und einer Agnes sowie
als Bruder einer Katharina aufgeführt. Darüber hinaus wird als vetter Christopheis Arbogast Snew-
lin Bernlapp von Zähringen (also wiederum der Sohn jenes Adam Snewlin Bernlapp von Zähringen,
der am 22. April 1478 als sweher Georgs von Blumeneck genannt wird; hierzu siehe Anm. 19) aufgeführt
.

Gemäß Kindler (wie Anm. 9), Bd. 2, S. 287, ist Caspar von Falkenstein noch 1511 als lebend bezeugt
und wird erst 1527 als verstorben bezeichnet. Dies steht im Widerspruch zu ebd., Bd. 1, S.
327. Die Jahresangabe 1527 beruht möglicherweise auf der bereits ins Feld geführten Urkunde
StadtAF, A 1 XIV. Fürsten und Herren, b. Falkenstein im Höllental, 7. Juni 1527, die Agnes von Kippenheim
als erst kürzlich verstorbene Witwe Caspars von Falkenstein bezeichnet (siehe die vorangehende
Anm.). Andererseits ist auch für das Jahr 1530 eine Witwe namens Agnes von Kippenheim
(als lebende Person!) bezeugt (StadtAF, A 1 XIV. Fürsten und Herren, b. Falkenstein im Höllental,
10. September 1530). Offenbar sind also mindestens zwei Trägerinnen dieses Namens voneinander
zu unterscheiden! In den Freiburger Steuerbüchern finden sich (in der Liste der Satzbürger) immer
wieder Einträge zu einer Frow Agnesen von Kippenheim (o. ä.), ohne dass sich sicher entscheiden
ließe, auf welche der beiden Trägerinnen sich die einzelnen Erwähnungen beziehen (z. B. StadtAF,
E 1 A II a 1 [017] 1520; ebd. [018] 1522; ebd. [019] 1523).

Nach Kindler (wie Anm. 9), Bd. 2, S. 287, war Agnes die Tochter Konrads von Kippenheim und
Barbaras von Tusslingen. Nach Krieger (wie Anm. 9), Bd. 1, Sp. 1167, war Konrad der Sohn Cla-
rannas von Keppenbach. Kindler (wie Anm. 9), Bd. 2, S. 287, ordnet Konrad von Kippenheim somit
falsch zu! - Im Freiburger Stadtarchiv ließen sich übrigens mehrere urkundliche Zeugnisse
ermitteln, die einen Konrad von Kippenheim direkt erwähnen: StadtAF, A 1 XIV. Fürsten und Herren
, b. Kippenheim, 7. März 1442 (Abzugsrevers Konrads von Kippenheim mit Siegel des Ausstellers
); StadtAF, A 1 XIV. Fürsten und Herren, b. Kippenheim, 25. Januar 1472 (nennt u. a. auch Melchior
von Falkenstein); StadtAF, A 1 XIV. Fürsten und Herren, b. Keppenbach, 25. Januar 1472 (erwähnt
u. a. auch brief der Margarethe von Keppenbach). Ob es sich bei den einzelnen Zeugnissen
jeweils um die gleiche Person handelt, bleibt letztlich ungewiss. Ein Cuonradus de Kippenheim (der
Bruder Mechthilds, Dorotheas der Älteren und Ursulas oder der Vertreter einer jüngeren Generation
?) ist gemäß einem Eintrag in das Totenbuch des Klosters Günterstal im Jahr 1488 verstorben
(Druck: Necrologium Güntersthalense [wie Anm. 16], S. 301 [Eintrag zum 25. April]; Nachweis:
Krieger [wie Anm. 9], Bd. 1, Sp. 1167). Im gleichen Obituar findet sich ein Eintrag zu einer Barbara
de Düslingen dicta de Küppenheim, die im Jahr 1499 verstorben zu sein scheint (Druck: Necrologium
Güntersthalense [wie Anm. 16], S. 303 [Eintrag zum 17. Juli]; Nachweis: Krieger [wie

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