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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 54
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lieh jedoch offen bleiben muss, ob und wie Hans Vogt mit den bereits genannten Namensträgern
verwandt war.

120 Dinzelbacher/Ruh (wie Anm. 81), Sp. 1118. Eine Zusammenstellung der entsprechenden Handschriften
bietet Krämer (wie Anm. 12), S. 259 f.

121 So die Überlieferung in den Handschriften GLA, cod. 217, und ebd., cod. 214.

122 Siehe Schleussner (wie Anm. 81), S. 27.

123 Zitiert nach ebd., S. 30 f.

124 Siehe ebd., S. 30, Anm. 1.

125 Siehe ebd., S. 121. Auch der zu diesem Zeitpunkt amtierende Bürgermeister, genant junker Heitze
Kichle, wird (so ebd.) ausdrücklich als anwesend bezeichnet. Er gehörte gemäß den entsprechenden
Angaben bei Kindler (wie Anm. 9), Bd. 2, S. 394, offensichtlich derselben Familie wie Cäci-
lia und Katharina Küchlin an! Auch die Liste bei Poinsignon (wie Anm. 19), S. XXIX, führt Heinz
Küchlin als Bürgermeister von Freiburg auf (für den 24. Juni 1432).

126 Siehe Schleussner (wie Anm. 81), S. 124 f. Ob Sophie von Blumeneck (zu ihr siehe auch Anm.
128) mit Sophia Zorn-Lappe, der Gattin Heinrichs von Blumeneck gleichzusetzen ist, muss in Ermangelung
entsprechender Quellenzeugnisse offen bleiben. Da Heinrich von Blumeneck im Jahr
1429 als verstorben bezeichnet wird, wäre es jedoch grundsätzlich denkbar, dass Sophie nach dem
Ableben ihres Mannes in St. Klara eintrat. Bei Kindler (wie Anm. 9), Bd. 1, S. 116 ff., werden
Heinrich und Sophia als Großeltern eines Georg von Blumeneck (mit der im Colmarer Brief aufgeführten
Person identisch?) aufgeführt. Welche genealogische Stellung Klara von Kippenheim zukommt
, wissen wir bedauerlicherweise nicht. Die Klarissin könnte derselben Generation angehört
haben wie die 1425 in Unterlinden eingetretenen Kippenheimerinnen.

127 Zu ihm siehe die in Anm. 2 aufgeführte Literatur.

128 Hierzu siehe Beuchot (wie Anm. 11), S. 12, 16, der die Handschrift Bibliotheque de la Ville Colmar
, Ms 265, mit einer Margarethe von Blumeneck in Verbindung bringt, die zunächst als Priorin
von Unterlinden, später dann als Priorin des Straßburger Klosters St. Agnes amtierte (hierzu siehe
auch Heusinger [wie Anm. 10], S. 146). Die Zuweisung beruht letztlich auf einer Notiz auf fol. 2r
des Überlieferungsträgers, die folgenden Wortlaut aufweist: Hie hebet sich an etlicher heiligen
leben die do gehoeren zu dem suomer teil das vns die von bluomneg hot gegeben. Hierzu vgl. den
Catalogue general (wie Anm. 3), Nr. 198, S. 87, der hinter die von blumneg (sie!) als Wohltäterin
Anastasie de Blumeneck (in Klammern) aufführt. Beide Zuschreibungen beruhen auf Hypothesen:
Die im Catalogue general vorgenommene Zuweisung geht möglicherweise auf handschriftliche Notizen
von Thomas bzw. Stoffel zurück: Das Brieffragment Bibliotheque de la Ville Colmar, Ms 576
I—HI, das aufgrund einer Schlussnotiz einer Ausstellerin bzw. Schreiberin namens swester anastasia
zugeordnet werden kann, veranlasste Thomas bzw. Stoffel zu dem Hinweis, im Seelbuch von Unterlinden
sei eine Schwester Anastasia von Blumeneck nachweisbar. Darüber hinaus verwies er auf
die bereits zitierte Notiz im Ms 265, wobei er durch den Hinweis, in der genannten Handschrift sei
die Legende der heiligen Anastasia überliefert, bei Pierre Schmitt, dem Bearbeiter des Colmarer
Handschriftenkatalogs, vermutlich den Eindruck erweckte, sowohl das Brieffragment als auch Ms
265 als auch die Einträge im Seelbuch seien auf ein und dieselbe Person zu beziehen. Tatsächlich
findet sich auf den Folioseiten 161r-167v des Ms 265 der Text einer Anastasia-Legende (fol. 161r:
Von der hoch gelopten wirdigen Edlen küngin Sancta Anastasia). Auch findet sich in der Schwesternliste
von Unterlinden (Bibliotheque de la Ville Colmar, Ms 576, fol. 2r-6v [S. 3-12], hier fol.
5v [S. 10]) der Name einer Anastasia de bluomnek aufgeführt; hierzu vgl. die Edition bei Wittmer
(wie Anm. 14), Nr. 370, S. 40. Genügen diese Angaben jedoch, um eine entsprechende Zuordnung
des Überlieferungsträgers zu sichern? Wohl kaum, zumal die Anastasia-Legende gemäß dem Handschriftenkatalog
in das 16. Jahrhundert gehört, der Klostereintritt Anastasias von Blumeneck wohl
jedoch wesentlich früher erfolgt sein dürfte. So gesehen dürfte die Hypothese, wonach die in der
Schwesternliste fol. 5r (S. 9) - also unmittelbar vor der 1425 eingetretenen Ursula von Kippenheim!
- genannte Margareta de bluomnek (hierzu vgl. die Edition bei Wittmer [wie Anm. 14], Nr. 344,
S. 39) die Handschrift dem Kloster stiftete, letztlich die wahrscheinlichere sein. Beweisen lässt sich
dies allerdings nicht, und ich stehe der entsprechenden Zuweisung bei Geith: Heiligenverehrung
und Hagiographie (wie Anm. 10), S. 170 bzw. S. 172, Anm. 30 (ebd. auch ein von meiner Wiedergabe
z.T. abweichender Abdruck der Notiz auf fol. 2r), grundsätzlich skeptisch gegenüber. Weitere
Literatur zu Ms 265: Williams-Krapp (wie Anm. 49), S. 49, 200, 234, 300, 390, 407; Geith: Eli-

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