Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 63
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2001/0063
Dom. Glareanus obtulit quibusdum Dominis de Universitate suum Breve caes-
areum, in quo contineatur, eundem esse Familiärem caesareae Maiestatis et se
potestam habere coronandi tres Poetas. Offerens si quando ipse lectioni Poeti-
ces deinceps non possit praeesse, quod velit in gratiam Universitatis unum
coronare. Petens quoque ut titulus suus huic Breve Caesareo insertus, sibi in
publicis actibus exhibeatur. Super quibus ordine decrevit Universitas: suam
operam coronandi oblatam cum gratiarum actione esse acceptandam; quia
vero titulos exigere ambitiosum sit, non possit Universitas aliquem astringere
ad illam tituli publicationem.22
Seine Bitte, dass sein Titel bei öffentlichen Handlungen genannt würde, wurde abgelehnt
, da es ambitiosum sei, Titel einzufordern, und die Universität könne hierzu
niemanden verpflichten. Den Vorschlag, gemäß seinem Recht einen poeta zu ernennen
, der ihn in Abwesenheit vertreten könne, nahm man allerdings an. Ob es hierzu
kam, ist nicht bekannt.

Das Wenige, was hinsichtlich der Ernennung Glareans zum familiaris den Quellen
zu entnehmen ist, stimmt in wichtigen Punkten mit den Forschungsergebnissen
Schadeks überein.23 Möglicherweise hatte Karl V. eine frühere Praxis wieder aufgegriffen
und den Titel verdienten Bürgern im Reich verliehen. Die Aufnahme in den
Kreis der königlichen Famiiiaren geschah in einem Akt der persönlichen Ernennung.
Auf dem Reichstag zu Speyer wurde Glarean von Kaiser und König persönlich empfangen
. Hierbei wird die Ernennung wohl stattgefunden haben. Die rechtliche Begründung
der familiaritas erfolgte mittels einer Urkunde. Die Untertanen wurden
durch zusätzliche Schreiben auf die verliehene Würde aufmerksam gemacht mit dem
Hinweis auf die bevorzugte Behandlung des Ernannten; möglicherweise handelt es
sich bei dem von Glarean der Universität vorgelegten kaiserlichen Breve um ein solches
Schreiben. Ob weitere Privilegien mit diesem Titel verbunden waren, ist unbekannt
. Sicher genoss der Inhaber des Titels den besonderen Schutz des Kaisers, hatte
aber seinerseits auch die Pflicht, sich für den Herrscher einzusetzen.

Ein Beispiel hierfür findet sich in einem Brief Glareans an Bonifatius Amerbach
von [Anfang] 1547. Nach dem Erfolg des Kaisers im Schmalkaldischen Krieg und
seiner nun erreichten Macht herrschte in Basel wie auch in anderen Städten der
Schweiz Unsicherheit hinsichtlich der Politik der Habsburger, die teilweise zu kaiserfeindlichen
Schmähungen führte.24 Auch der Basler Antistes Myconius, früher
mit Glarean freundschaftlich verbunden, muss sich in dieser Weise geäußert haben.
Glarean mahnt Amerbach, auf den Basler Bürgermeister Brant und den Rat der Stadt
einzuwirken, dass man vorsichtiger sein solle, zumal die Macht der Kaiser groß sei
und die Eidgenossen zerstritten.25

Einen weiteren Beweis seiner Treue zum Kaiser lieferte Glarean mit einem Loblied
auf Karl V., das 1547 in Freiburg gedruckt wurde.26 Das Lied besteht aus 11
Strophen in deutscher Sprache; der erste Buchstabe der Strophen 1-7 ergibt den Namen
des Kaisers. Die folgenden Strophen vervollständigen den Titel: Karolus der
fünfft. Römischer Kaisar Zu allen Zeiten Meerer des Reichs. Die dem Loblied beigefügte
Melodie, auf die der Text gesungen werden sollte, entspricht der Tenorstimme
eines Liedes von Ludwig Senfl, das unter dem Titel Mag ich Unglück nit wi-
derstahn in Georg Forsters Frischen teutschen Liedlein von 1539/40 abgedruckt

63


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2001/0063