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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 87
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heit der Gesamtbürgerschaft verstieße: „Da nach der hohen Regierungsverfügung
die Revenüen-Überschüsse des Spitalfonds nicht allein für arme Kranke sondern für
alle Armen verwendet werden müssen, da in der letzten Zeit mehrere Hundert Gulden
zur Einrichtung und Verbesserung der Krankenzimmer sowie zur Anschaffung
von Requisiten in dieselben verwendet worden sind, und überhaupt jetzt den Anforderungen
des Gr. Amtsphysikats in dieser Beziehung soviel möglich entsprochen
worden zu sein scheint, so tragen wir darauf an, daß vorderhand mit den projektierten
Veränderungen an dem Spitalgebäude auf jedenfall in so lange Umgang genommen
werde, bis sich zur Anschaffung eines andern Krankenhauses eine günstige Gelegenheit
darbieten wird."25

Bei der Einschätzung dieses Vorgangs ist zu berücksichtigen, dass in jener Zeit
viele höhere Beamte im Großherzogtum als Anhänger der Aufklärung und treue
Staatsdiener keinen Sinn für Kapellen hatten und sie für entbehrlich hielten, zumal
dadurch Unterhaltskosten gespart werden konnten. Dies entsprach der kirchlichen
Politik „Wessenbergischer Richtung", führte aber immer wieder auch zu Konflikten
mit der katholischen Bevölkerung und einzelnen Pfarrern, die oft Widerstand gegen
die Beseitigung beliebter Kapellen leisteten. Auch Stadtpfarrer Baumann vermutete
hinter dem Ansinnen des Bezirksamts, die Spitalkapelle aufzuheben, einen Versuch
der Staatsmacht, die katholische Kirche zu attackieren. Das brachte er jedenfalls am
Ende des Schreibens zum Ausdruck, mit dem er am 10. März 1839 das Erzbischöfliche
Ordinariat in Freiburg von der Absicht des Ettenheimer Bezirksamtes, die Spitalkapelle
zu profanieren, in Kenntnis setzte: „Auf jedenfall scheint dies eine Gelegenheit
darzubieten, sich an dem Orts Pfarrer reiben zu können. Der gehorsamst
Unterzeichnete gibt seine Ansicht unmaßgeblich dahin: das Hochwürdigste Ordinariat
wolle hochgefälligst die Einwilligung zur Execration dieser Hauscapelle nur auf
den Fall hin ertheilen, wenn das Spitalgebäude zum entschiedenen Nutzen des Fon-
des sollte verkauft werden können."26 Der daraufhin am 19. April 1839 ergangene
Erlass Erzbischofs von Vicari trug den Vorstellungen des Ettenheimer Stadtpfarrers
voll Rechnung: „In Erwägung, daß bey einem Spitale eine Kapelle für die Kranken
nothwendig ist; und in fernerer Erwägung, daß zur Winterszeit die auf der Anhöhe
gelegene Pfarrkirche wegen des Eises für ältere Leute, die deshalb die Spitalkapelle
besuchen, weniger zugangbar ist; und in Erwägung endlich, daß der Gemeinderath
in Ettenheim in seinem Protokoll vom 12. Jenner d. J. einstimmig den Wunsch ausgesprochen
hat, daß die Spitalkapelle fortbestehen möchte, können wir die Einwilligung
zur Exekration der Spitalkapelle nur für den auch zur Sprache gekommenen
Fall hin ertheilen, wenn das ganze Spitalgebäude zum entschiedeneren Nutzen des
Fondes verkauft werden sollte. Da aber sodann wahrscheinlich ein anderes, gesünderes
Spitalgebäude erbaut oder eingerichtet wird, so wolle unser Pfarramt darüber
wachen, daß in dem neuen Spitalgebäude ebenfalls nach Bedürfnis eine Hauskapelle
hergestellt werde."27 Der Fortbestand der Spitalkapelle war damit gesichert.

Abbruch der Sakristei (1847)

Nur noch ein Wandschrank befindet sich heute hinter einer stuckverzierten Tür in
der Wand des Spitalkirchenchors, die an die östliche Ringstraße grenzt. Einst gewährte
diese Tür den Durchgang zu einer einstöckigen Sakristei, die 1847 wegen

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