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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 91
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wohin der behandelnde Arzt mit voller Zuversicht seine Patienten verbringen kann:
ein solcher Ort ist das Spital. Es würde eine Neuerung in meinem Sinne dem Spitalfond
keine Opfer aufbürden, da die Aufgenommenen bezahlen müssen; es wäre
die Maßregel human, eine große Wohlthat für Ettenheim und die benachbarten Orte;
es würde ferner die Neuerung für die Amtsstadt Ettenheim und ihr Spital ehrenvoll
sein (!); endlich muß noch zugefügt werden, daß die Maßnahme nöthig ist; denn
vielfach besitzen die Bewohner des Bezirkes so kleine und niedrige Wohnungen, daß
der behandelnde Arzt es nicht wagen kann, eine unter anderen Umständen dringend
gebotene Operation zu unternehmen." Anschließend machte Dr. Walther noch „Spe-
zialvorschläge" zur Ergänzung der Spitalordnung, mit denen sich der Gemeinderat
einverstanden erklärte. Umfangreiche Baumaßnahmen folgten: zum Beispiel im
Jahre 1898 ein neuer Toilettenanbau und im Jahre 1904 der Ausbau des 3. Stockwerkes
, wo ein Operationssaal eingerichtet wurde. Die Pfründner wurden nach und
nach aus dem Spital entfernt. Ab 1911 war das Spital nur noch Krankenhaus.33

Plan des Eintrags eines ausschließlichen Gebrauchsrechts an der
Spitalkapelle für katholische Gottesdienste in das Grundbuch

Im Jahre 1920 forderte der Katholische Oberstiftungsrat im Zusammenhang mit einem
beabsichtigten Eintrag des kirchlichen Eigentums an der Spitalkapelle in das
Grundbuch den Katholischen Stiftungsrat in Ettenheim auf, über die Verhältnisse
hinsichtlich der Spitalkapelle zu berichten. Der Antwort des Stiftungsrats zufolge
wurden bis 1895 jährlich in der Kapelle nur am Patroziniumsfest (heilige Barbara,
4. Dezember) ein Gottesdienst und am 5. Dezember ein Requiem für die Wohltäter
und Stifter des Spitals gefeiert. Erst nachdem Stadtpfarrer Baumann dann die Erlaubnis
erwirkt hatte, auch das Allerheiligste in der Kapelle aufbewahren zu dürfen,
wurde dort fortan wöchentlich einmal eine heilige Messe, vom Jahre 1911 an fast
täglich an den Werktagen gehalten: „Da diese hl. Messe eine Stunde vor dem Pfarr-
gottesdienst beginnt, besuchen dieselbe gerne die Arbeiterinnen der Fabrik (Vennemanns
Zigarren-Fabrik?) und da die Kapelle mitten in der Stadt liegt, gehen ältere
und gebrechliche Personen gerne hinein, weil der Weg zur hochgelegenen Kirche für
sie beschwerlich ist. Daraus ist ersichtlich, daß recht wohl ein kirchliches Interesse
an dieser Kapelle besteht, die etwas um 100 Sitzplätze hat." Aufgrund dieses Berichts
hielt es der Oberstiftungsrat für angebracht, wenn „ein ausschließliches Gebrauchsrecht
an der Spitalkapelle zugunsten der röm. kath. Kirchengemeinde
begründet und im Grundbuch eingetragen wird. Der Stiftungsrat wolle wegen Bewilligung
eines solchen mit dem Gemeinderat verhandeln und über das Ergebnis berichten
". Nach wiederholtem Drängen des Oberstiftungsrats beantragte der Etten-
heimer Stiftungsrat endlich am 22. Januar 1926 beim Gemeinderat die Eintragung
des ausschließlichen Gebrauchsrechts der katholischen Kirchengemeinde an der
Spitalkapelle in das Grundbuch. Diesen Antrag lehnte der Gemeinderat in seiner Sitzung
am 28. Januar jedoch ab, da es keinen Anlass gebe, „daß das Grundstück, auf
dem die Spitalkapelle steht, mit dem Gebrauchsrecht hinsichtlich der letzteren zugunsten
der katholischen Kirchgemeinde belastet wird". Der Oberstiftungsrat wollte
sich damit nicht abfinden und fragte in den folgenden Jahren wiederholt nach dem

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