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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 102
(PDF, 59 MB)
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mit denen er nach Pommern zog. Er kämpfte in Frankfurt an der Oder ebenso wie
in Schlesien, wo er wiederum ein neues Regiment aufstellte. Der Kaiser ernannte ihn
zum Generalfeldwachtmeister, Generalfeldzeugmeister und schließlich zum Generalfeldmarschall
. Ende 1632, nach einigen Niederlagen der kaiserlichen Truppen im
Kampf gegen die vordringenden Schweden, fiel Hannibal in Ungnade, wurde beurlaubt
und kehrte ins Oberrheingebiet zurück, erhielt jedoch 1633 noch einmal das
Kommando in Breisach, wo er ein Jahr später starb.

Diese glanzvolle, aber auch wechselhafte und von der Gunst des Kaisers abhängige
Karriere, die sicher nicht alltäglich war, ist dennoch symptomatisch für die „soziale
Mobilität", die der Dreißigjährige Krieg gerade dem niederen Adel eröffnete,
sofern er auf der richtigen Seite, in diesem Fall auf der kaiserlichen, stand.9 Bei Hannibal
zeigte sich dies nicht nur in der Verleihung des Freiherrentitels, den die von
Schauenburg 1654 hauptsächlich aufgrund seiner Verdienste (allerdings erst nach
seinem Tod) erhielten, sondern auch in beträchtlichem Besitzzuwachs. So bekam
Hannibal zum Ausgleich für die Gelder, die er zur Werbung und Verproviantierung
seiner Truppen vorgestreckt hatte, einträgliche Güter in Mähren (in der Gegend von
Mährisch-Budwitz), die dem protestantischen, gegen den Kaiser rebellierenden einheimischen
Adel entzogen worden waren. Außerdem wurden ihm 1628 nach längeren
Verhandlungen nun eben auch die Herrschaften Staufen und Kirchhofen verpfändet
.10 Der auf 130.000 fl. festgesetzte Pfandschilling der Herrschaften - die
noch immer darauf liegenden Schulden von 54.000 fl. hatte von Schauenburg zu verzinsen
- lag allerdings weit unter den Forderungen Hannibals in Höhe von 440.000
fl., die er aber dem Kaiser weitgehend nachließ.

Über die tatsächlichen Erträge der beiden Herrschaften lässt sich nur schwer ein
Überblick gewinnen;11 jedenfalls maß Vorderösterreich ihnen einige Bedeutung zu,
und man gewinnt sowohl aus den Vorverhandlungen wie auch aus dem wiederholten
Eingreifen der vorderösterreichischen Regierung in die Angelegenheiten Staufens
und aus den wiederholten Versuchen, die Herrschaft wieder auszulösen, durchaus
den Eindruck, dass Vorderösterreich diesen Besitz den Schauenburgern nur
ungern überließ.

Der Pfandschaftsvertrag von 1628

Was bedeutete nun eine Pfandschaft für die Herrschaft bzw. für die Untertanen?

Die Verpfändung, d. h. die zeitweilige Überlassung von Grund und Boden oder
auch Rechten, war im Mittelalter und noch in der Neuzeit das gebräuchliche Mittel
zur Kreditsicherung. Die Erträge und Gefälle des Pfandobjekts, die dem Pfandinhaber
zur vollen Nutzung zustanden und die in einem Pfandvertrag genau spezifiziert
waren, bedeuteten sozusagen den Zins für das den Pfandherrn zur Verfügung gestellte
Kapital, das in manchen Fällen von den Untertanen selbst aufgebracht werden
musste. Die Herrschaftsrechte der sog. „hohen Obrigkeit" wurden durch einen
Pfandvertrag nicht berührt.12

In dem am 7. November 1628 von Erzherzog Leopold von Österreich als dem
„Gubernator der vorderösterreichischen Lande" ausgestellten Pfandvertrag13 heißt
es denn auch, dass der Kaiser der Bitte Hannibals um Verleihung der beiden Herrschaften
Staufen und Kirchhofen aufgrund seiner Verdienste entsprechen und ihm

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