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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 107
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vollzogen war, verbot die vorderösterreichische Regierung allen oberelsässischen
Ritterstandsmitgliedern, ohne Vorwissen und Erlaubnis der Regierung an den Beratungen
der Ritterschaft in Ensisheim teilzunehmen, da sie „zu Unglimpf' des Erzherzogs
gedeutet werden könnten. Die Ritterschaft wies diesen Verdacht energisch
zurück: Die Zusammenkunft sei keineswegs gegen den Erzherzog gerichtet, sondern
zur Wahrung ihrer Besitzrechte notwendig. Auch habe die verstorbene Erzherzogin
Claudia auf Anfrage bestätigt, dass sie sich [mit Frankreich] „accomodiren" müssten
und dass sie dies auch ohne „Verdacht und Gefahr" tun könnten, „jedoch in dem
gemüeth und hertzen trew verpleiben gegen Unserer jeweillen gnedigsten herrschafft
".37 Hans Kaspar von Schauenburg hatte es aber offensichtlich bereits im Vorfeld
nicht für opportun angesehen, an den Beratungen teilzunehmen und sich (wegen
Krankheit und der noch ausstehenden Ernte) für sein Nichterscheinen entschuldigt
.38 Auch als Franz von Schauenburg 1655 von Direktor und Ausschuss der
Breisgauer Ritterschaft persönlich aufgefordert wurde, sich in Freiburg einzufinden,
da er wegen der Besprechung wichtiger Punkte unentbehrlich sei, konnte er sich
nicht zum Kommen entschließen.39 Erneut wurde ihm 1660 bedeutet, der Ausschuss
sehe es sehr ungern, dass er sich „bey den mehreren Zuesammenkhunfften absen-
tire"; wenig später wurde schließlich der Syndikus nach Staufen geschickt, um seine
Meinung einzuholen.40 Auch 1661 entschuldigte sich Franz von Schauenburg wieder
, zunächst mit Krankheit, für sein Ausbleiben41

Der wahre Grund war jedoch ein anderer: Kurz zuvor hatte er ein Schreiben der
vorderösterreichischen Regierung und Kammer erhalten, in dem ihm befohlen
wurde, dass weder er noch seine Vögte bei der Zusammenkunft der Ritterschaft „bey
Vermeidung hoher Straff und Ertzfstl. ohngnad" erscheinen sollten. Franz von
Schauenburg beschwerte sich über seinen Ausschluss von den Ständen beim Syndikus
. Allerdings erwies sich dieser nicht als der richtige Adressat, war doch das
Verbot der Teilnahme weder vom Direktor noch vom Ausschuss der Ritterschaft,
sondern von der vorderösterreichischen Regierung veranlasst worden. Immerhin
erklärte sich die Ritterschaft nach Offenlegung der eigentlichen Hintergründe
grundsätzlich bereit, ihm zu „assistieren", könne ihm aber diesmal nicht mehr helfen
, da sie so spät über den wahren Sachverhalt informiert worden sei. Franz von
Schauenburg verspricht, an der nächsten Versammlung teilzunehmen, falls ihm dadurch
keine Gefahr drohe.42 Offensichtlich scheint ihm dies aber auf Dauer nicht gewährleistet
zu sein. Jedenfalls wird im folgenden Jahr ein Brief von Schauenburgs
erwähnt, in dem die Resignation seiner Ausschussstelle angesprochen ist.43 Aber
noch einmal wird er nachdrücklich gebeten, zur nächsten Versammlung sowie zu
einer Vorbesprechung nach Staufen zu kommen, obwohl er kurz zuvor ins Elsass
abgereist war.

Hauptgegenstand all dieser Beratungen, bei denen anscheinend auf die Beteiligung
Franz von Schauenburgs nicht verzichtet werden konnte, war die Konzipierung
einer neuen Ritterstandsordnung, die dann 1662 auch tatsächlich verabschiedet und
von ihm mitunterzeichnet wurde.44 In den folgenden Jahren scheint Franz von
Schauenburg sich dann aber tatsächlich aus der Ausschussarbeit zurückgezogen zu
haben; jedenfalls ist die Ritterstandsordnung von 1666, wie bereits erwähnt, von ihm
nicht unterzeichnet.

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