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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 109
(PDF, 59 MB)
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Zu fragen bleibt, warum die Freiherren von Schauenburg von der vorderösterreichischen
Regierung daran gehindert wurden, sich aktiv in den Gremien der Breis-
gauer Ritterschaft zu engagieren. Die Vermutung liegt nahe, dass die „Doppeloption
" für Frankreich und Habsburg, die sich aus dem Herrschaftsschwerpunkt der
Schauenburger im Elsass und aus den Amts- und Lehensbindungen an den König
von Frankreich und an Österreich zwangsläufig ergaben, bei der vorderösterrei-
chischen Regierung Argwohn erregte. Aber obwohl dies durchaus keine singulare
Erscheinung war,45 fanden sich in den Ritterschaftsakten bislang keine ähnlichen
Konfliktfälle. So liegt die wahrscheinlichere Erklärung möglicherweise in den fortgesetzten
Bemühungen Vorderösterreichs, die Herrschaften Staufen und Kirchhofen
den Freiherren von Schauenburg wieder zu entziehen.

Der Streit mit Österreich um die Herrschaften Staufen und Kirchhofen

Bereits 1652 war Franz von Schauenburg von der vorderösterreichischen Regierung
aufgefordert worden, „authentische Copeyen" der Pfandbriefe über die Herrschaften
Staufen und Kirchhofen einzusenden. Obwohl er dieser Aufforderung nicht nachkommen
konnte, da die Originale wegen der Kriegsunruhen in Sicherheit gebracht
und noch nicht wieder greifbar waren, finden sich zunächst keine weiteren Mahnungen
in den Akten. 1660 jedoch erfolgte ein neuer Vorstoß, diesmal in aller Deutlichkeit
: Im Auftrag des Erzherzogs Ferdinand Karl von Österreich wurden Franz
von Schauenburg und die Mitpfandherren seiner Familie von der vorderösterreichischen
Regierung aufgefordert, die dem Haus Österreich als Eigentum zustehenden
Herrschaften wieder abzutreten, damit sie der vorderösterreichischen Kammer inkorporiert
werden könnten. Zwar hätten Nachforschungen ergeben, dass Hannibal
von Schauenburg als Ausgleich für die 130.000 fl., die ihm der damalige Kaiser Ferdinand
II. schuldete, in den Genuss dieser Herrschaften gekommen sei, da er aber
die Bedingungen dieser Verpfändung, nämlich die Verzinsung der darauf liegenden
Schulden, nicht erfüllt habe, sehe Österreich keinen Grund, weiterhin auf die Herrschaften
zu verzichten. Nur wegen der Kriegsunruhen und „andern occupationen"
sei die Inkorporierung nicht schon längst geschehen.46

Franz von Schauenburg versuchte, Zeit zu gewinnen, und betonte in seiner Antwort
, es „brauch Nachschlagens" und eine längere Frist, um alle nötigen Dokumente
für seine Rechtstitel zu liefern und sich in dieser wichtigen Frage mit seinen Verwandten
in Pommern und in Mähren zu beraten, beeilte sich aber doch, vorab schon
eine Kopie des Pfandschaftsvertrags zu überschicken und an die Verdienste seiner
Familie gegenüber Österreich zu erinnern: „Und ist leichtlich zu erachten, wie
schmerzlich diße unverhoffte und geschwündte abkhündt- und abtreittung unß von
Schawenburg vorkhommen und fallen thuet, sonderlich wann man betrachten will,
waß nit allein unser VorElltern und ganze familia mit aufsezung Leib, Gutth und
Bluets bis in Ihr grab für getrewe dienst gelaistet, sonder auch thayls unser vetter
und brüedere, so noch heittigs tags in deß Hochlobl. Hauß Österreich kriegs und anderer
diensten würckhlich begriffen seindt, den Tag Ihres lebens noch also sambt-
lichen forzuesezen sich willig alß schuldig erkhennen..."47 Zwar glaubt Franz von
Schauenburgs Verwandter, der politisch einflussreichere ehemalige Kommandant

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