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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 112
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kriegs (1688-1697) die französischen Truppen erneut in den Breisgau vorrückten,
mussten von Baumburg und Fattet, die übrigen Amtspersonen ebenso wie die Bevölkerung
wieder einmal die Stadt verlassen.63 Die herrschaftlichen Gefälle wurden
teils von den Franzosen konfisziert, teils von französischen Beamten oder Parteigängern
, teils auch von dem in Konkurrenz zu Fattet auftretenden Staufener Stadtvogt
und schauenburgischen Amtmann Brunner eingenommen.64

Man kann sich vorstellen, dass in diesem Wirrwarr von Kompetenzen und Rechtsansprüchen
, in den Schrecken und dem Elend des Krieges, der das vom Dreißigjährigen
und vom Holländischen Krieg noch nicht erholte Gebiet nun erneut heimsuchte
, eine geordnete Verwaltung nicht möglich war, und dass nicht nur die Bevölkerung
ausblutete, sondern auch die „Herrschaft" längst nicht mehr „in possess und
genuß" ihrer Güter war.65 Immerhin wurden trotzdem die schlimmsten Kriegsschäden
beseitigt und Reparaturen an der durch Brand zerstörten Pfarrkirche vorgenommen
. In den schauenburgischen Rechnungen sind im Jahr 1694 Kosten sowohl für
Bauarbeiten am Chorgewölbe ausgewiesen als auch für Ziegel, mit denen der herrschaftliche
Stall gedeckt werden sollte, da dessen Ziegel zur schnellen Reparatur
der Kirche verwendet worden waren.66 Die Stadt selbst bemühte sich, Geld für den
Wiederaufbau der zerstörten Gebäude von auswärtigen Geldgebern zusammenzubringen
.67

Inzwischen forderte die vorderösterreichische Regierung die Untertanen nachdrücklich
auf, weiterhin den Anweisungen des nun von ihr eingesetzten Amtmanns
Fattet Folge zu leisten, der seinerseits angewiesen wurde, etwa eingehende Gefälle
und sonstige Einkünfte, entsprechend den Vorgaben der vorderösterreichischen
Regierung, den Gläubigern, also keinesfalls den Schauenburgern, zukommen zu
lassen.68

Aus alledem geht hervor, dass Österreich auch nach Beendigung des Krieges das
Heft in der Hand hielt. Alle schauenburgischen Versuche, die Herrschaft wieder an
sich zu bringen, waren zum Scheitern verurteilt. Innerfamiliäre Differenzen zwischen
den einzelnen Linien der Freiherren bzw. Grafen von Schauenburg komplizierten
die Situation zusätzlich. Als sie sich schließlich geeinigt hatten (1700) und
der von ihnen beauftragte Vertreter der Herrlisheimer Linie ihre Interessen in Staufen
wahrnehmen wollte, hatten das Kloster Znaim und die Freifrau von Ritschan ihre
Ansprüche inzwischen veräußert. Österreich selbst aber hatte sie wiederum von den
neuen Rechtsinhabern um 20.000 fl." erhandlet" und war in ihre Rechte eingetreten
(1702). So wurden die Herrschaften nun auch mit rechtlicher Absicherung der vorderösterreichischen
Kammer inkorporiert.69

Der weitere Streit wurde gerichtlich ausgetragen: Schließlich entschied der Kaiser
(1702 und 1704), dass Schauenburg wieder in seine Rechte eingesetzt werden
müsse und Fattet die Pfandherrschaft abzutreten habe. Aber es sollte weitere Jahre
dauern, bis die Pfandherren die Herrschaft tatsächlich wieder übernehmen konnten.
Noch 1707 gab es bei der markgräflich-badischen Regierung Überlegungen, Staufen
käuflich zu erwerben. Vorderösterreich war jedoch, wie man auf badischer Seite
zu Recht vermutete, nicht gesonnen, die Herrschaft einem benachbarten Fürsten zu
überlassen, sondern eher, sie „dem vorderösterreichischen Land wieder einzuverleiben
".70 Dass diese Überlegungen tatsächlich konkrete Formen annahmen, zeigen die

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