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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 113
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ausführlichen Rechnungsaufstellungen und Berichte der vorderösterreichischen
Regierungskammer über die Finanzlage der Herrschaft aus dem Jahr 1708. Die
Kammer musste schließlich feststellen, dass das Schuldenwesen kaum durchschaubar
sei und dass nach ihren Erkenntnissen die Schulden den Wert der Herrschaft bei
weitem überstiegen.71

So gab man schließlich dem schauenburgischen Drängen statt und setzte in einem
feierlichen „actus reimmissionis", den der vorderösterreichische Vizestatthalter Baron
von Rost auf der Ratsstube vornahm, in Anwesenheit der Kuratoren des Grafen
Heinrich von der mährischen und des Anwalts von Baron Franz Joseph von der
Herrlisheimer Linie, des Stadtvogts und der Richter von Staufen sowie der Vögte
und der Gerichtspersonen der übrigen Herrschaftsorte die Schauenburger wieder in
ihre Rechte ein. Die Herrschaft Kirchhofen wurde hingegen vorerst noch zurückbehalten
.72

Die letzten Jahre
schauenburgischer Herrschaft in Staufen

Noch einmal nahmen die Schauenburger ihre Herrschaftsrechte wahr. Urkunden, die
auf ein einigermaßen „normales" Leben schließen lassen (betreffend Geldangelegenheiten
, Verkäufe, Belehnungen),73 weisen aus, dass die Verwaltung der Herrschaft
wiederum der gräflichen Linie zukam.74 Hier ist vor allem Graf (Maximilian)
Hannibal zu nennen, der verschiedene Titel und Ämter in kaiserlichen Diensten, zuletzt
auch das Amt des Präsidenten der Ritterschaft im Breisgau bekleidete und beträchtlichen
Besitz in der Gegend um Freiburg erwerben konnte.75 Um 1713 siedelte
er von Mähren nach Freiburg über.76 1717 schließlich trat ihm die Herrlisheimer
Linie, im Austausch gegen Güter bei Oberkirch, ihren gesamten Anteil an den Herrschaften
Staufen und Kirchhofen ab, so dass nun zum ersten Mal seit seinem gleichnamigen
Vorfahren und ersten Pfandherrn Hannibal die Herrschaft wieder in einer
Hand lag.

Doch lange währte auch dieser letzte Abschnitt der schauenburgischen Herrschaft
nicht mehr. Nachdem sich erneut heftige Auseinandersetzungen, besonders wegen
der kleineren Herrschaft Kirchhofen erhoben hatten, wurde Graf Hannibal von
Schauenburg, inzwischen kaiserlicher Oberjägermeister, aufgefordert, einen Vorschlag
zur grundsätzlichen Neuregelung der Verhältnisse zu machen. Sein Wunsch,
die Pfandherrschaft in ein Lehen umzuwandeln, erschien der oberösterreichischen
Regierung und Hofkammer jedoch nicht „practicabl". So wurde 1718 nach weiteren
Verhandlungen, vor allem auch über die Höhe der Ablösesumme (die ja ursprünglich
130.000 fl. betragen hatte), ein Vergleich geschlossen, der nun die endgültige
Ablösung der Pfandherrschaften vorsah. Im einzelnen wurde bestimmt: Hannibal von
Schauenburg und seine Mitinteressenten verzichten auf alle Klagen und finanziellen
Ansprüche, die sie wegen der ihnen lange Jahre durch Immission und fehlende Abrechnungen
entzogenen Einkünfte erhoben hatten. Sie treten die beiden Herrschaften
mit allen Einkünften und Rechten und mit allen Gebäuden, seien sie neu errichtet
oder repariert, ab und erhalten dafür eine Ablösesumme von 100.000 fl., die von
Österreich in acht „Quartalen" zu verzinsen ist. Gleich zu Beginn der Ratenzahlungen
wird ein vorderösterreichischer Beamter eingesetzt, der sämtliche Einkünfte ein-

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