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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 114
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nehmen soll, jedoch bleibt Schauenburg in Besitz und Jurisdiktion der Herrschaften
und genießt kostenfreies Wohnrecht im Schloss Staufen bis zur vollständigen Abzahlung
von Kapital und Zinsen. Die auf der Herrschaft bereits zu Beginn der Pfandschaft
lastenden Schulden übernimmt die oberösterreichische Hofkammer ebenso
wie sie die Verhandlungen mit den Kreditoren wegen noch ausstehender Zinsen
selbst führt; die sog. „Familienschulden" hingegen betreffen sie nicht.77 1722 besiegelte
Kaiser Karl VI. die Ablösung, wozu er einen neuen Kredit über 70.000 fl. beim
Bischof von Chur aufnehmen mußte.78

Mit dem „Cessions-Instrument" vom 26. Oktober 172279 endete dann die fast
hundertjährige Pfandherrschaft der Schauenburger in Staufen und Kirchhofen.
Nachdem Österreich die beiden Herrschaften wieder in Besitz genommen hatte,
wurden sie mehrere Jahre hindurch von vorderösterreichischen Beamten verwaltet.
Aber bereits 1738 wechselten sie erneut den Besitzer. Nach längeren Verhandlungen
konnte schließlich das Kloster St. Blasien die beiden Herrschaften, nun aber als
Lehen, erwerben.80

Nachwirkungen der schauenburgischen Herrschaft

Wenn nun auch die Schauenburger mit manchen Gebäuden, die in der Zeit nach dem
Dreißigjährigen Krieg errichtet oder umgebaut wurden, bis heute das Bild der Stadt
mitgeprägt haben, so hat sich ihre Herrschaft doch kaum nachhaltig im historischen
Bewusstsein der Stadt verankern können. Die Gründe dafür sind, wie sich gezeigt
hat, vielschichtig. Das Kriegsgeschehen im Breisgau - zuerst der Dreißigjährige
Krieg, in der zweiten Jahrhunderthälfte die Franzosenkriege und zu Beginn des 18.
Jahrhunderts der Spanische Erbfolgekrieg - belasteten Stadt und Herrschaft über
Jahrzehnte hinweg; eine ungestörte Regierung war im 17. Jahrhundert allenfalls in
den Jahren nach 1650 möglich, die wie vielerorts eine Phase des Wiederaufbaus und
der Konsolidierung bedeuteten. Bereits 1680 waren jedoch die Schulden, die auf der
Herrschaft lasteten, so groß und die Forderungen der Gläubiger, vor allem der schauenburgischen
Verwandten in Mähren, so drängend, dass diese schließlich die Einsetzung
ihres Mandatars in die Einkünfte der Herrschaft erreichten. Der vorderösterreichischen
Regierung eröffnete dies die Möglichkeit, stärkeren Einfluß auf die
Herrschaften auszuüben, zunächst durch den von ihr beauftragten Amtmann Fattet,
1702 bis 1708 dann direkt durch die Inkorporation der beiden Herrschaften in ihre
Kammer.

Das bei Pfandherren allgemein mangelnde Interesse an Investitionen in die Herrschaft
, die ja jederzeit wieder abgelöst werden konnte, wurde zusätzlich noch gemindert
durch die familiäre Situation der Freiherren bzw. Grafen von Schauenburg,
die ihren Herrschaftsschwerpunkt sämtlich in relativ großer Entfernung von Staufen
hatten. Obwohl die Verwaltung jeweils nur von einem Vertreter der Familie ausgeübt
wurde, wirkte sich das Mitspracherecht mehrerer Linien nicht günstig aus. Die aufgrund
ihres Wohlstands und ihrer sozialen Stellung bisweilen sehr selbstbewusst auftretende
gräfliche Linie, die aus Mähren in den Breisgau zurück- und ihre elsässi-
schen Verwandten aus der Herrschaft hinausdrängte, setzte sich schließlich durch
und bestimmte die Geschicke der Stadt in den letzten Jahren der Pfandherrschaft.

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