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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 115
(PDF, 59 MB)
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Trotz dieser ungünstigen Voraussetzungen scheint das Verhältnis zwischen Herrschaft
und Untertanen nicht über das übliche Maß hinaus belastet gewesen zu sein.81
Die langwierigen Auseinandersetzungen um den Besitz der Herrschaft und die auf
ihr liegenden Schulden berührten das Alltagsleben von Stadt und Bürgerschaft wohl
weit weniger als die „Kriegs Pressuren und Contributionen". Während der mehrfach
durch Kriege und Verwaltungswechsel unterbrochenen Zeit der Pfandherrschaft
konnte andererseits aber auch kaum eine engere Bindung zwischen der meist abwesenden
schauenburgischen „Herrschaft" und ihren „Untertanen" entstehen und eine
fortdauernde Wirkung entfalten.

Anmerkungen

1 Vgl. Archiv der Freiherren von Schauenburg in Gaisbach. Urkundenregesten 1188-1803, bearb. von
Magda Fischer (Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg, im Druck). Der
größte Teil der schauenburgischen Überlieferung über die Pfandherrschaft in Staufen befindet sich
im Archiv der Freiherren v. Falkenstein im Generallandesarchiv Karlsruhe (= GLA) 69 v. Falkenstein
, in dem ein großer Teil des Archivs der gräflich-schauenburgischen Linie aufgegangen ist.

2 Vgl. Pitty Schüttler: Staufen und die Schauenburger. Staufen 2000 (Eigendruck). Frau P. Schüttler
habe ich für viele Hinweise und für die großzügige Mitteilung ihres ortskundlichen Materials zu
danken; ebenso danke ich Frau Dr. A. Müller, Heitersheim, für die Überlassung ihrer Urkundenregesten
zur Geschichte der Herrschaft Staufen sowie Herrn Dr. U. Ecker, Stadtarchiv Freiburg, und
Herrn A. Lauble, Stadtarchiv Staufen, für ihre freundlichen Auskünfte.

3 Vgl. Schreiben der vorderösterreichischen Regierungskammer an den Gubernator, 3. Jan. 1708,
GLA, 223 / 596.

4 Vgl. J[osef] Bader: Die Burg und Stadt Staufen. In: Schau-ins-Land 7 (1880), S. 7-32, und 8
(1881), S. 37-52; Rudolf Hugard: Das Erbe der Freiherren zu Staufen. In: Schau-ins-Land 21
(1894), S. 96-102; Wolfgang Stülpnagel: Die Herren von Staufen im Breisgau. In: Schau-ins-
Land 76 (1958), S. 33-55. Zu der bei Werner Paravicini: Die Erhebung der Herren von Staufen in
den Freiherrenstand. In: Schau-ins-Land 92 (1974), S. 69-76, angesprochenen Frage zum Verbleib
des Archivs der Freiherren v. Staufen ist zu ergänzen, dass das Inventar des Freiherrlich v. Staufen-
schen Archivs, das nach dem Tod des Georg Leo v. Staufen im Auftrag des Kaisers von den vorderösterreichischen
Beamten Christoph Buchenberg und Johann Georg Fischbach angelegt wurde,
zwar noch heute in Gaisbach verwahrt wird (SchA X.l), das Archiv selbst aber dort bislang nicht
ermittelt werden konnte. Ob sich Teile davon im Falkenstein-Archiv (vgl. Anm. 1) erhalten haben,
wäre noch zu überprüfen.

5 Vgl. das detaillierte Inventar über Hausrat und Fahrnis in Amtshaus, Trotten und Kellern sowie über
alle Einkünfte und Ausgaben von Lehen und Eigengütern (21. Juni 1619, GLA, 223 / 243).

6 Vgl. Bericht vom 24. Sept. 1625, ebd.

7 Zu Hannibals Laufbahn vgl. Philipp Ruppert: Regesten des Mortenauer Adels. In: ZGO 39 (1885),
S. 83-180, hier S. 88-99, und Familiengeschichte der Reichsfreiherrn von Schauenburg. Bearb. von
Rudolf v. Schauenburg, hg. von Bertha v. Schauenburg, o. O. [Bühl] 1954, S. 145-149.

8 Vgl. Schenkungsurkunde von 1624 März 14, GLA, 69 v. Falkenstein / 1165.

9 Vgl. Volker Press: Soziale Folgen des Dreißigjährigen Krieges. In: Ständische Gesellschaft und
soziale Mobilität. Hg. von Winfried Schulze / Helmut Gabel (Schriften des Historischen Kollegs.
Kolloquien 12). München 1988, S. 239-268, und Georg Schmidt: Voraussetzung oder Legitimation
? Kriegsdienst und Adel im Dreißigjährigen Krieg. In: Nobilitas. Funktion und Repräsentation
des Adels in Alteuropa. Hg. von Otto Gerhard Oexle und Werner Paravicini (Veröffentlichungen
des Max-Planck-Instituts für Geschichte 133). Göttingen 1997, S. 431^151.

10 Bereits mit Urk. vom 3. Apr. 1627 war den Amtsleuten und der Bürgerschaft von Stadt und Herrschaft
Staufen mitgeteilt worden, dass Erzherzog Leopold auf Anweisung des Kaisers mit Datum
vom 14. März 1627 Hannibal v. Schauenburg als Pfandherrn in die Herrschaft Staufen eingesetzt
habe (vgl. GLA, 223 / 595). Der Pfandvertrag wurde erst 1628 ausgestellt (siehe unten Anm. 13).

11 Vgl. die Berechnungen der vorderösterreichischen Regierung bei der Übernahme der Herrschaft

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