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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 117
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bürg 1927; Karl-Heinrich Oldendorf: Der vorderösterreichische Breisgau nach dem Dreißigjährigen
Kriege und seine Bedeutung für das Haus Habsburg-Österreich. Diss. Freiburg 1957; Karl v.
Wogau: Die landständische Verfassung des vorderösterreichischen Breisgaus 1679-1752. Diss.
Freiburg 1973; Alfred Graf v. Kageneck: Die Breisgauer Ritterschaft und ihre Mitglieder. In:
Archiv für Sippenforschung 33/34 (1967/68), S. 355-365; Ders.: Zur Geschichte des Breisgauer
Adels. In: Schau-ins-Land 86 (1968), S. 5-21, sowie Erich Pelzer: Der vorderösterreichische Adel
im Breisgau. In: Vorderösterreich - nur die Schwanzfeder des Kaiseradlers? (wie Anm. 19), S.
183-186.

34 Vgl. Stadtarchiv Freiburg (= StadtAF), L 2 / XXXe, S. 25 ff. Ein Vergleich der Veranlagungen ritterschaftlicher
Güter im Elsass und im Breisgau in der Matrikel von 1625 zeigt die Bedeutung dieser
Herrschaften: Schloss und „gefreytes" Haus in Herrnsheim und Sulzbach mit übrigem Vermögen
unter Österreich: 12 fl.; Herrlisheim: 68 fl.; Lehen Jungholz und Krozingen: 16 fl.; Untertanen
Sulzbach: 22 fl.; Untertanen Jungholz mit Rimbach-Zell: 10 fl.; Niederhergheim Lehen und Vermögen
: 14 fl.; Untertanen Niederhergheim: 44 fl.; Untertanen Hattstatt und Vögtlinshofen: 84 fl.;
Haus in Gebweiler: 10 fl.; Hälfte von Häusern: 16 fl.; Herrschaft Staufen mit Dörfern und Untertanen
: 208 fl.; Untertanen zu Krozingen: 80 fl.; Herrschaft Kirchhofen und Untertanen zu Ehrenstetten
, Kirchhofen, Ober- und Unterambringen: 272 fl. (um nur den schauenburgischen Besitz 1625
und später herauszugreifen; die Beträge sind durchgehend abgerundet).

35 Vgl. die Matrikel von 1652, 1656, 1666 und 1669, ebd. Zu Größe und Organisation der neu formierten
Ritterschaft vgl. Pelzer (wie Anm. 33), S. 183 f., und Ders.: Die Ritterordnung der Breisgau
-Ritterschaft von 1666 (in Bearbeitung).

36 Vgl. die „Ritter-Ordnung Eines Löbl. V. Oest. Ritter-Stands im Breyßgau de dato Stauffen, den 10.
Novembris 1666", Druck: Freiburg 1756 (StadtAF, L 2 / XXXa Nr. 18).

37 Vgl. StadtAF, L 2 / XXII, Nr. 13, Korrespondenz Okt. 1653. Zur Konfliktsituation des Adels zwischen
Frankreich und Habsburg vgl. Erich Pelzer: Der elsässische Adel im Spätfeudalismus (Anden
Regime. Aufklärung und Revolution 21). München 1990, passim, und Quarthal (wie Anm.
19), S. 42.

38 Schreiben vom 17. Sept. 1653, ebd.

39 Schreiben vom 25. Febr. 1655, ebd. L 2 / XXII, Nr. 15.

4° Vgl. Protokolle von Okt. 1660, ebd. L 2 / XXVIII, S. 205 ff.

41 Vgl. Schreiben vom 18. Jan. 1661; das Schreiben der vorderösterreichischen Regierung ist datiert
vom 4. Jan. 1661, ebd. L 2 / XXII, Nr. 19.

42 Vgl. Antwort des Syndikus vom 13. Febr. 1661, ebd.

43 Vgl. Schreiben des Ritterschaftsdirektors Friedrich v. Baden an Johann Erhard v. Falkenstein, 22.
Jan. 1662 (ebd.); der Brief v. Schauenburgs vom 19. Jan. 1662 ( vgl. Protokolle, ebd. L 2 /XXVIII,
S. 12) konnte bislang leider nicht ermittelt werden.

44 Staufen, 6. Febr. 1662 (Abschrift und Konzept im StadtAF, L 2 / XVilla). Die Ordnung ist von insgesamt
14 Ritterstandsmitgliedern unterzeichnet und befasst sich hauptsächlich mit der inneren Verfassung
der Ritterschaft (Rechte und Pflichten, Ernennung und Bezahlung von Präsident und Ausschüssen
, Maßnahmen bei unentschuldigtem Fernbleiben der Ausschüsse, Rechnungs- und Proto-
kollabhörung etc.), aber auch mit den Zuständigkeiten für Beschwerden und Streitigkeiten der
einzelnen Ritterstandsglieder. Die Ritterordnung von 1666 (s. Anm. 36) nimmt zwar Bezug auf die
älteren Ordnungen von 1568, 1595 und 1662 (die allerdings den Missständen nicht abgeholfen
habe), geht aber in ihrem Themenkatalog und in ihrer politischen Zielsetzung wesentlich darüber
hinaus.

45 Vgl. Pelzer: Der elsässische Adel (wie Anm. 37), S. 87.

46 Vgl. Schreiben des Erzherzogs an den Statthalter in Freiburg, Innsbruck, 12. Juni 1660, und dessen
Schreiben an Franz v. Schauenburg, 21. Juni 1660, GLA, 223 / 592.

47 Vgl. Franz v. Schauenburg an die vorderösterreichische Regierung und Kammer, 25. Juni 1660, ebd.

48 Vgl. Brief vom 17. Juli 1660 an Franz v. Schauenburg (SchA, noch ohne Signatur). Johann Reinhard
v. Schauenburg, der durch seinen Schaffner Johann Jakob Christoph v. Grimmelshausen in
Gaisbach bekannt geworden ist (vgl. Gustav Könnecke: Quellen und Forschungen zur Lebensgeschichte
von Grimmelshausen. Hg. von Jan Hendrik Schölte. Weimar 1926-1928. Bd. 2, S. 8 f.),
gehörte der luxemburgischen Linie an und hatte deshalb selbst keinen Anteil an den Pfandherrschaften
.

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