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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 118
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49 Vgl. GLA, 223 / 373, undatierte Kopie; der (nur im Rubrum genannte) Adressat, Erzherzog Ferdinand
Karl, starb 1662; das Schreiben müsste demnach geschrieben worden sein, bevor Rudolf Heinrich
seinen Vetter Franz v. Schauenburg in der Administration der Herrschaften Staufen und Kirchhofen
abgelöst hatte.

50 Vgl. Schreiben der vorderösterreichischen Regierung vom 2. März 1665. Dieses in den Mitteilungen
der badischen historischen Kommission Nr. 14, ZGO 46 (1892), S. mll9, aufgeführte Schriftstück
ist heute verschollen.

51 Vgl. „Ayds-auszug" vom 9. Juni 1665 (GLA, 69 v. Falkenstein / 1165). Dass der Eid tatsächlich geleistet
wurde, belegen Einträge im Rechnungsbuch der Stadt Staufen zum 9. Juni 1665, wonach die
Stadt die Hälfte der Ausgaben bestreiten musste; die Bürger erhielten zwei Saum und etliche Maß
Wein (StadtASt, Rechnungsband 1617-1667). - Die Huldigung für Kaiser Leopold, der 1665 die
Regentschaft Vorderösterreichs übernommen hatte, erfolgte im Okt. 1666 (vgl. Regesten in ZGO 46,
1892, S. mll9). Mit der direkten Anbindung Vorderösterreichs an Wien, die nach Franz Quarthal
„einen weiteren Schritt der Marginalisierung und Provinzialisierung" der Vorlande bedeutete (vgl.
Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Bd. 1,2. Stuttgart 2000, S. 720), komplizierten
sich die Verwaltungsstrukturen eher noch. Dies zeigt deutlich der Schriftwechsel über das Schicksal
der schauenburgischen Pfandherrschaften, der nun über die oberösterreichische Hofkanzlei geführt
werden musste und der vermuten lässt, daß die Koordination von Entscheidungen des Kaisers,
des Hofkanzlers, des Gubernators Herzog Karl von Lothringen, der Kommissionen und der vorderösterreichischen
Amtsträger im Breisgau nicht immer reibungslos funktionierte (vgl. etwa die
Darlegung der Rechtslage in einem Rechtsgutachten von 1708, GLA, 223 / 596, wie Anm. 55).

52 Vgl. Schreiben des Statthalters im Oberelsass an Hans Reinhard v. Schauenburg, 1634 Dez. 10,
GLA, 69 v. Falkenstein / 118.

53 Eine Auflistung der Schulden siehe Urk. 1656 März 28, SchA Nr. 1540, und ein Verzeichnis der
Kapitalien und Zinsen o. D. (um 1685 oder 1708?), GLA, 69 v. Falkenstein / 1166.

54 Vgl. Brief des Franz v. Schauenburg an seine Schwester Apollonia v. Ritschan, 1650 Juni 3, GLA,
69 v. Falkenstein / 1165.

55 Vgl. „Fragmente über die Graf v. Schauenburgische Pfandschaft der Herrschaft Staufen und Kirchhofen
. 1707-1719" (GLA, 223 / 596) und die Akten betr. die Auseinandersetzungen zwischen dem
Kloster St. Klara zu Znaim in Mähren und der Apollonia v. Ritschan, geb. v. Schauenburg, gegen
die Freiherren v. Schauenburg als Pfandinhaber der Herrschaften Staufen und Kirchhofen (GLA, 223
/705).

56 Vgl. die Urk. StadtASt, U 45, 46, 47, 47a und 48 aus den Jahren 1683 bis 1688.

57 Vgl. für das Folgende die Akten GLA, 223 / 705 (wie Anm.55) für die Jahre 1683 bis 1685.

58 Vgl. Schreiben vom 7. Juli 1683 an den Obristmeister und Rat der Stadt Freiburg, GLA, 223 / 412.

59 Vgl. die Korrespondenz der vorderösterreichischen Regierung in Waldshut, 1687-1688, StadtASt,
XJH.3.1. - Zu den Kriegsereignissen in Staufen vgl. Rudolf Hugard: Staufen während des holländischen
Kriegs. In: Schau-ins-Land 27 (1900), S. 1-8.

60 Vgl. August Vetter: Kollnau. Die Geschichte einer mittelalterlichen Ausbau- und ländlichen Streusiedlung
, einer Industrie- und Wohnsiedlung im Elztal. Hg. von der Stadt Waldkirch. Waldkirch
1990, S. 182 ff.

61 Vgl. „Fragmente ..." (wie Anm. 55), fol. 4r.

62 Vgl. Dekret an v. Baumburg vom 26. Sept. 1685, GLA, 223 / 705. Fattet stammte aus einer ursprünglich
savoyardischen, nun in Freiburg ansässigen Familie, der auch Jakob Fattet, Statthalter in
Freiburg, angehörte. Peter Fattet ist später (1716) als Prälatenstandsrat und -Syndikus belegt (vgl.
StadtAF, Cl Erbschaften). Graf Rudolf Heinrich v. Schauenburg setzte ihn am 26. Aug. 1685 für
sechs Jahre als „Admodiator" beider Herrschaften ein (vgl. GLA, 223 / 373); seine Dienstinstruktion
stimmt weitgehend mit der von Schächtelin überein (vgl. Anm. 30). Während in beiden Bestallungsverträgen
die Schauenburger sich die „Bewohnung und ausreichende Beholzung" in Staufen
grundsätzlich vorbehalten, falls sie sich aus ihren Besitzungen in Mähren zurückziehen wollten, sind
in der Instruktion für Fattet die Wohnung im Schloss und zwei anliegende Gärten ausdrücklich von
der Nutzung ausgenommen. Dies deutet wohl darauf hin, dass sich die Lage in Mähren für die
Schauenburger seit 1668 verschlechtert hatte und dass sie die Rückkehr ins Oberrheingebiet anstrebten
. In der Bestallung für Johann Baptist Brunner, die in der Zeit der vorderösterreichischen
Herrschaft (1702-1708) vorgenommen wurde, wird das Schloss und Amtshaus in Staufen als „ohn-

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