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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 148
(PDF, 59 MB)
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hene Position in der Nähe des Freiburger Grafen als Freiburger Stadt- und Kirchherrn
hatte.

Zwei Jahre später, am 3. April 1316, schloss Graf Eginos II. Sohn Konrad eine für
die städtische Entwicklung wegweisende Übereinkunft mit den Bürgern von Freiburg
, denen eine Reihe von Rechten zugestanden wurden.26 Unter anderem wurde
vereinbart, dass derjenige, dem der Graf die Pfarrkirche leiht, die Vierundzwanzig
und den Rat einen Schulmeister wählen lassen soll. Wen der Rat oder die Mehrheit
des Rates dazu wählt, dem solle der Kirchherr das Amt leihen; falls er das nicht tut,
solle der Gewählte dennoch ohne Einspruch Schulmeister sein.27 Diese Vereinbarung
kann als wichtiger Schritt auf dem Weg der Freiburger Lateinschule von ihrer
Bindung an die Pfarrkirche zur Beaufsichtigung durch den städtischen Rat gelten:
Der Münsterpfarrer besaß danach lediglich das formale Recht, den seitens des Rats
gewählten Schulmeister mit seinem Amt zu investieren, ein bindendes Einspruchsrecht
hatte er nicht, so dass unter Umständen ein Schulmeister auch ohne kirchliche
Mitwirkung amtieren konnte.

Wie sehr die Stadt Freiburg damals an der Schulträgerschaft ebenso wie an einer
Institutionalisierung der Lateinschule interessiert war, zeigt der Erwerb des Hauses,
das der Schulmeister Berthold von Risinsburg, Nachfolger Heinrichs des Merdingen
, besaß, durch den Rat im Jahre 1334:28 Berthold verkaufte sein Haus in der
Wolfshöhle an Bürgermeister und Rat zu Freiburg um sechs Mark Silber. An die Urkunde
ließ er sein Siegel als rector puerorum in Friburgo hängen; es zeigt einen stehenden
Engel in Faltengewand, in der Rechten einen Palmzweig, in der Linken ein
Buch haltend.29 Dieses Haus, in der späteren Herrenstraße 4 (Ecke Engelgasse) gelegen
und wohl identisch mit dem zu 1291 belegten Haus des Schulmeisters Walter,
diente seither bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als Stätte der Freiburger Lateinschule
.30 Unmittelbar in ihrer Nachbarschaft ließ Johann Kerer, von 1457 bis 1460
Schulmeister, anschließend Lehrer an der damals neu gegründeten Universität und
seit 1474 Münsterpfarrer, um 1500 das Collegium Sapientiae als ein dieser dienliches
Stipendiatenhaus errichten.31

Als sich die Stadt Freiburg im Jahr 1368 von der Herrschaft der Grafen von Freiburg
freikaufte und dem Haus Habsburg unterstellte, bot sich für den Rat der Stadt
Gelegenheit, die letzten Spuren der einstigen Bindung der Lateinschule an die Pfarrkirche
beseitigen zu lassen: In der „Neuen Verfassungsurkunde" vom Juni 1368 gestanden
die neuen Stadtherren, die Herzöge Albrecht III. und Leopold III. von Österreich
, den Bürgern von Freiburg zu, dass sie „ganze Macht" haben sollten, alle
Ämter, den Bürgermeister, den Rat, die alten Vierundzwanzig, die nachgehenden
Vierundzwanzig, die heimlichen Räte, Zunftmeister, Schreiber, Schulmeister, Sigri-
sten, Stockwärter etc. sowie andere solche Ämter zu besetzen und zu entsetzen.32
Das Schulmeisteramt und mit ihr die Lateinschule standen fortan ganz in der Hoheit
der Stadt.

Ein Ratsbeschluss aus dem frühen 15. Jahrhundert macht denn auch deutlich, wie
sehr sich die Stadt Schule und Schulalltag angelegen sein ließ: Im Jahre 1425 setzte
der Rat fest: „Es sol auch jederman sine Knaben, die ob acht Jaren alt sint, die man
ze Lere schicken wil, in die rechte Schul schicken und nit in Tütsch leren, und we-
liche Knaben in der Schule Tütsch leren wellent, von denselben sol der Schulmei-

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