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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 172
(PDF, 59 MB)
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lieh wieder dieser Elan. Die stereotypen Programmhefte seiner Periode lassen vermuten
, dass ihm mehr an trockener Unterrichtsroutine als an pädagogischer Kreativität
gelegen war.24 Aufgrund seiner Natur und wohl auch seines Fleißes war er indessen
das ideale Werkzeug für einen Staat, der sich gerade zu seiner Zeit anschickte
, immer dichter in alle Belange von Schule und Bildung hineinzuregieren.

Zunächst wurde das Gymnasium dem obrigkeitlichen Überwachungsstaat der Reaktionszeit
unterworfen. In Ausführung der Karlsbader Beschlüsse verpflichtete das
Innenministerium die Präfekten der Mittelschulen im Herbst 1819, das politische
Verhalten ihrer Schüler und Lehrer eingehend zu kontrollieren und alle Veröffentlichungen
- so auch die jährlichen Programmhefte - vor Drucklegung dem Innenministerium
zur Zensur vorzulegen.25 Ein weiterer Erlass des Jahres 1823 verbot den
Schülern jede größere Zusammenkunft außerhalb der Schule, insbesondere die Mitgliedschaft
in Verbindungen oder die Teilnahme an Trinkgelagen und Kommersen
nach Art der Studenten. Und 1825 verordnete das Innenministerium den Freiburger
Gymnasiasten nach dem Vorbild des Karlsruher Gymnasiums eine Schuluniform,
bestehend aus einem „mit einer einfachen goldenen Schnur unten besetzten, violett-
farbenen Samtkragen", der „auf jeder Kleidung, Frack oder Überrock" zu tragen sei.
Damit solle „die besondere polizeiliche Aufsicht" über die Schüler erleichtert und
diesen selbst „ein anständiges öffentliches Betragen zur eigenen Sache der Ehre" gemacht
werden.26

Zumindest das Verbot von Trinkgelagen scheint, wie wiederholte Klagen zeigen,
gern durchbrochen worden zu sein. Für das politische Verhalten der Freiburger
Schüler im Vormärz fehlen die Quellen. Eine Magisterarbeit über die damalige Freiburger
Studentenschaft konstatierte deren weitgehende politische Abstinenz - mit
Ausnahme der etwas unruhigeren 30er-Jahre.27 Man wird annehmen dürfen, dass
dies bei den Schülern auch nicht anders war.

Unruhe erregten in der Folge auch weniger die Schüler als der Staat. In den 30er-
Jahren begann für das badische Schulwesen eine Phase intensiver Reformen, die erst
jetzt jenen engen staatlichen Zugriff verwirklichten, den die Edikte von 1803 und
1814 erstrebt hatten. Denn ihnen zum Trotz war das badische Mittelschulwesen bis
in die 30er-Jahre hinein alles andere als einheitlich.28 Auf Druck des Landtages konzipierte
die Schulabteilung des Innenministeriums unter ihrem Direktor Karl Friedrich
Nebenius29 - im übrigen zeitgleich mit Preußen - eine mehrgliedrige Bildungsreform
, die zunächst die „höhere Bürgerschule" hervorbrachte (1834), zudem
den Oberstudienrat als neue Aufsichts- und Leitungsbehörde begründete und
schließlich den Mittel- oder „Gelehrten"-schulen durch ein Gesetz von 1836 eine
engmaschige Ordnung gab.

Das Gesetz teilte die badischen „Gelehrtenschulen" in drei Kategorien ein: in die
Lyzeen mit neun Schuljahren, in die Gymnasien mit sieben und in die Pädagogien
mit mindestens fünf. Nur die Lyzeen durften ihre Schüler nach vorausgegangener
„Maturitätsprüfung" an die Universität entlassen. Dafür mussten sie allerdings die
Inhalte des bisher an der Universität für Studenten aller Fächer abgehaltenen Vorkurses
, nämlich philosophische Propädeutik (insbesondere Logik), Rhetorik und
deutsche Literatur mit insgesamt 11 Wochenstunden, in ihre beiden obersten Jahreskurse
(Sexta) übernehmen.

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