Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 173
(PDF, 59 MB)
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Die Präambel des Gesetzes bestimmte als Ziel „die sittliche und intellektuelle Bildung
der Jugend in dem Umfange und der Weise ..., dass sie ihre Zöglinge zum wissenschaftlichen
Berufe und zunächst zu akademischen Studien gründlich vorbereite
".30 An Stelle der „allgemeinen Menschenbildung" wie im Lehrplan von 1814
war jetzt die Vorbereitung auf das Universitätsstudium getreten. Aber der im Februar
1837 erlassene Lehrplan verfolgte diese pragmatische Intention nicht weiter: Er
senkte zwar im Vergleich zu seinem Vorgänger von 1814 leicht die Zahl der Lateinstunden
, erhöhte aber dafür die des Griechischen und beließ vor allem die Realien
in ihrer untergeordneten Rolle. Der Reform des Nebenius ging es nicht um Stellungnahme
im Dauerstreit der beiden Bildungskonzepte, sondern darum, dass „nach
Form und Inhalt des Unterrichts jene Gleichförmigkeit erzielt werde, die ... dem
Zwecke eines gleichen, stufenweisen Fortschreitens der Schüler in den verschiedenen
Anstalten und einer nach Grad und Umfang gleichen wissenschaftlichen Ausbildung
... im Wesentlichen entspricht".31

Dieses Ziel - eine standardisierte Gleichförmigkeit der Bildungsergebnisse - bedeutete
einen ungeheueren Eingriff in die Traditionen der europäischen Bildungsgeschichte
. Verwirklichen ließ es sich nur durch engmaschige Vorschriften und strikte
Kontrollen. Es versteht sich deshalb, dass diese Reform bei den badischen Gymnasiallehrern
nicht beliebt war. Dr. Anton Baumstark fasst deren Stimmung treffend
in dem damals umlaufenden Diktum zusammen: „Wir müssen die Karlsruher Uniform
anziehen."32

Das Gesetz von 1836 begründete zugleich ein Kontrollorgan, das den Gelehrtenschulen
dichter im Nacken saß als der Karlsruher Oberstudienrat, das Amt des
„Ephorus". Dieser hatte sich eine „fortgesetzte Kenntnis des Geistes und des Zu-
standes" der Schule zu verschaffen - sei es durch Teilnahme an den Konferenzen,
sei es durch besondere Visitationen - und alle Auffälligkeiten alsbald nach Karlsruhe
zu melden.33 Erster Freiburger Ephorus wurde 1839 der Domkapitular und Theologieprofessor
Dr. Hug,34 der in seiner milden Altersweisheit die Kreise des Lyzeums
nicht sonderlich störte. Nach seinem Tod übertrug Karlsruhe dieses Amt 1846 an Dr.
Johann Baptist von Hirscher, ebenfalls Domkapitular und Theologieprofessor,35 dessen
moderne, am deutschen Idealismus orientierte Theologie36 ihm damals eine
weitreichende Anerkennung verschafft hatte. Im Unterschied zu Hug ließ Hirscher
von Anfang an keinen Zweifel daran aufkommen, dass er das übernommene Amt
auch wirklich auszuüben gedachte37 - in der löblichen Absicht „die sittliche Aufsicht
über die Anstalt zu heben".38

Seit dem Jahre 1837 verfolgte der Karlsruher Oberstudienrat aus Gründen der Bildungsgeographie
das Ziel, das Freiburger Gymnasium zu einem Lyzeum aufzustocken
, zumal dies auch die Universität grundsätzlich befürwortete.39 Die Behörde
ordnete deshalb an, dass das Gymnasium mit dem Schuljahr 1838/39 um eine Klassenstufe
zu erweitern sei.40 Und mit Dekret vom 31. Oktober 1839 erhob das Großherzogliche
Staatsministerium das Freiburger Gymnasium zu einem Lyzeum.41 Damit
gehörte Freiburg zusammen mit Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Rastatt und
Konstanz zu den sechs Lyzeen des Großherzogtums. In seiner weiteren Umgebung
gab es nur noch Gymnasien (Offenburg, Lahr und Donaueschingen) sowie ein
Pädagogium (Lörrach). Wollten die Schüler dieser Anstalten die begehrte Maturität

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