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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 186
(PDF, 59 MB)
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empirische Forschung. Eine Abhandlung über Aristarch von Samos und dessen Berechnung
der Mond- und Sonnenabstände (Dr. Nokk, 1854) dringt weit über den üblichen
Themenkreis der Altphilologen hinaus. Häufig konnten Freiburger Professoren
in den Jahresprogrammen unter der Rubrik „Durchgenommene Lehrstoffe" auf
Lehrbücher verweisen,136 die sie selbst verfasst hatten. Und relativ häufig wechselten
Professoren zwischen Universität und Lyzeum bzw. Gymnasium hin und her.
Zum Freiburger Kollegium zählten deshalb regelmäßig angesehene Fachgelehrte
wie beispielsweise der bereits wiederholt erwähnte Dr. Baumstark, der Theologe Dr.
Rückert, der Stadt- und Universitätshistoriker Dr. Mayer, der Erforscher des badischen
Judentums Dr. Lewin, der Limesforscher Dr. Leonhard, der Rechtshistoriker
Dr. Lengle oder Dr. Ochs, der Mitbegründer des „Badischen Wörterbuchs". Noch in
einem anderen Bereich war die Schule damals innovativ: Ihr Professor Freiherr von
Lamezan war einer der ersten, wenn nicht gar der erste, der Turnunterricht an einer
deutschen Mittelschule eingeführt hat (1832). Freiherr von Lamezan hat dann in der
Folge maßgeblich auf die allgemeine Einführung des Turnunterrichtes an den badischen
Gelehrtenschulen hingewirkt (1836).137

Die Aufnahme in ein Gymnasium setzte ein Mindestalter von zehn Jahren voraus
und bedingte Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, die in einer Eingangsprüfung
vor Beginn des jeweiligen Schuljahres unter Beweis zu stellen waren.
Nach dem Gelehrtenschulgesetz von 1836 begann das Schuljahr jeweils im November
und endete im September,138 unterbrochen von insgesamt neun Wochen Ferien
an Ostern, im Sommer, im Herbst und an Weihnachten. Zweimal im Jahr fanden Prüfungen
statt, interne vor Ostern und öffentliche im September. Zu letzteren lud die
Schule regelmäßig mit ihren Programmen (seit 1881 „Schulberichten") ein.139 Das
Schuljahr endete in der Regel mit einem Festakt.

Im täglichen Unterricht wurden regelmäßig Zensuren erteilt.140 Zusammen mit
den Prüfungsergebnissen entschieden sie über die „Promotion" in die nächsthöhere
Klasse. Zensierte schriftliche Arbeiten wurden erst nach der Abiturordnung von
1869 üblich, die ein schriftliches Abitur vorsah.

Der Unterricht fand zunächst täglich zwischen 8.30 und 12.30 Uhr sowie nachmittags
zwischen 14.30 und 16.30 Uhr statt. Die Schulordnung von 1904 gab statt
dessen nur noch einen Zeitrahmen (7 bis 17 Uhr) vor, denn mittlerweile hatte sich
ein starker öffentlicher Druck gegen regelmäßigen Nachmittagsunterricht formiert.
1910 konzentrierten beide Freiburger Gymnasien erstmals ihre Unterrichtszeit auf
den Zeitrahmen zwischen 7.20 und 12.15 Uhr.141

Die Lehrplanverordnung von 1869 hatte den zeitlichen Umfang der Hausaufgaben
definiert. In den unteren Klassen durften sie bis zu zwei, in den oberen Klassen
bis zu drei Stunden täglich in Anspruch nehmen.142

Das Verhalten der Schüler war innerhalb und außerhalb der Schule weitaus stärker
, als dies heute denkbar wäre, durch die Schulordnung bestimmt. Auf der Grundlage
des Gelehrtenschulgesetzes von 1836 erließ das Lyzeum 1845 eine eigene
Schulordnung.143 Sie stellte eingangs vor allem anderen klar: „Vergehen, auch die
geringfügigsten, wider die Achtung, Ehrerbietung und Folgsamkeit gegen den Di-
rector oder die Lehrer überhaupt werden aufs schärfste geahndet." An Sonn- und
Feiertagen mussten die Schüler klassenweise die Schulmesse sowie die Nachmit-

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