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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 215
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Karl Hermann Geiler, in Tübingen Carlo Schmid und in Freiburg Leo Wohleb, dieser
große Kenner und Freund der romanischen Kultur, der das Vertrauen der Franzosen
besaß. Der Ursprung der mit der Methode des indirect rule getroffenen Maßnahmen
durfte nach außen nicht erkennbar sein. Es war - in der französischen Zone
- den deutschen Dienststellen verboten, sich der Bevölkerung gegenüber auf Anordnungen
der Militärregierung zu berufen. Die meisten der deutschen Politiker
konnten sich in der entstehenden Parteienlandschaft behaupten, so Wohleb bis zum
Untergang seines Landes Baden, Reinhold Maier, sein Gegenspieler in Stuttgart sogar
noch länger, und Theodor Heuss wurde nachmals Bundespräsident. Mit ihrer
Personalauswahl taten die Alliierten nicht selten einen guten Griff. Sie trugen damit
bei zur Bildung einer politischen Elite in den Ländern und im Bund.
In die Beratende Landesversammlung für Baden konnten nur Kandidaten gewählt
werden, die von den von der Besatzungsmacht genehmigten Parteien vorgeschlagen
waren. Dies waren die Badische Christlich Soziale Volkspartei (BCSV), die der
CDU in den anderen Ländern entsprach und mit 37 von 61 Sitzen eine beherrschende
Stellung einnahm, die Sozialdemokratische Partei (11 Sitze), die Freien
Demokraten (9 Sitze) und die Kommunistische Partei (4 Sitze). Die geheime, mittelbare
Wahl erfolgte nach der Ordonnance No. 65 über kommunale Gremien.

Parlamentarischem Brauch gemäß stellte die BCSV als stärkste Fraktion den Präsidenten
. Es war zunächst für einige Wochen Leo Wohleb, der spätere Staatspräsident
, der sich besonders im Kampf um den Südweststaat mit äußerster Konsequenz
für die Wiederherstellung des alten Landes Baden einsetzte. Da er schon bald zum
Präsidenten des Staatssekretariats berufen wurde, trat der Pädagoge Dr. Karl Person
seine Nachfolge als Präsident der Beratenden Landesversammlung an.

Zwei weitere Beispiele für die massive Einwirkung der Besatzungsmacht seien
herausgegriffen:

Den Mitgliedern der Beratenden Landesversammlung wurden Verhaltensregeln
auferlegt {la ligne de conduite). Sie durften zwar, wie es hieß, die deutschen Probleme
frei diskutieren und Kommentare zur Politik der Alliierten abgeben. Sie hatten
sich aber kritischer Äußerungen gegen deren Entscheidungen zu enthalten. Kein
Antrag einer Partei durfte diskutiert werden, der nicht zuvor der Delegation
Superieure unterbreitet worden war. Dass nationalistische, militaristische, pangermanistische
und antidemokratische Äußerungen verboten waren, versteht sich.8 Im
gleichen Zusammenhang stehen Richtlinien für die Presse, welche nichts veröffentlichen
durfte, was sich gegen die Interessen der Militärregierung richtete. Sie durfte
keinen Antrag veröffentlichen; Anträge durften nur Gegenstand einer Pressenotiz
sein. Das wichtigste: „Die Debatten der Beratenden Landesversammlung dürfen
nicht veröffentlicht werden, wie auch keine darauf hinweisenden Pressenotizen erscheinen
sollen, da diese Debatten grundsätzlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
sind."9 Bedenkt man, dass die Verfassung der Volksabstimmung unterlag, so
ist dies gewiss ungewöhnlich. Der Abstimmung unterlag aber ohnehin nur der von
der Militärregierung gebilligte Text.

Die Verfassungsarbeit stand unter härtestem Zeitdruck. Der Arbeit im Parlament
blieb nur die Zeit zwischen dem 25. März und dem 21. April 1947. Darin waren Berichte
und Kontakte zur Militärregierung und deren Zustimmung zum Ausschuss-

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