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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 31
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2007/0031
Zwar ist weder bekannt wann Martin und Anna, noch wann Gisela I. und Graf Walram heirateten
, ein zeitlicher Zusammenhang der beiden Verbindungen drängt sich aber förmlich auf.
Noch 1365 wird Gisela lediglich als die Maltererin bezeichnet, von einem neuen Ehemann ist
noch nicht die Rede. Im Jahr 1373 scheint sie dann bereits die Ehefrau Graf Walrams gewesen
zu sein.38

Nach Johanns Tod war seine Witwe Gisela I. gewiss maßgeblich daran beteiligt, den gemeinsamen
Kindern ihr Erbe und die neu erworbene gesellschaftliche Stellung zu sichern. Neben
der doppelten Eheverbindung mit den Tiersteinern, bei der Gisela wohl die Federführung
zukam, wusste sie offenbar auch die Verbindung zu den Herren von Blumeneck zu stärken. Im
Jahr 1365 erwarb sie von den Schwiegereltern ihrer Tochter Margarethe I. den turn Vra gelegen
ze Lentzkilch, sowie die Dörfer Ober- und Niederlenzkirch auf dem Schwarzwald sowie
zahlreiche, detailliert erfasste Zinseinkünfte eben dort für 500 Mark Silber. Wiederum handelte
Gisela nicht selbständig, auch ihr Sohn Martin trat noch nicht als Rechtsperson auf. vielmehr
waren es erneut die drei bekannten Pfleger, die für Gisela und ihre Kinder das Geschäft durchführten
^

Für den Handlungsrahmen innerhalb der Familie ist die Frage nach der Volljährigkeit Martin
Malterers und sein Aufstieg in den Ritterstand ausschlaggebend. In der Literatur wird sein
Geburtsjahr ohne Quellengrundlage meist mit 1335 oder 1336 angegeben, wobei angenommen
wird, dass er das älteste Kind von Johann und Gisela Malterer war.40 Unter weiterer Annahme
des Erreichens der Mündigkeit mit erst 25 Jahren veranschlagt Heinrich Maurer die Volljährigkeit
Martins im Jahr 1361. Hierbei dürfte es sich jedoch um eine Rückprojektion der Zustände
im 19. Jahrhundert handeln, in dem man in weiten Teilen Deutschlands vor 1875
tatsächlich erst mit 25 Jahren volljährig wurde. Im Mittelalter erreichte man jedoch meist schon
erheblich früher die Mündigkeit, in der Regel mit dem 15. Lebensjahr.41

Zur Altersbestimmung Martins können drei Eckdaten herangezogen werden. Im Jahr 1354
ist er erstmals belegt, als für ihn die Herrschaft Kastelberg erworben wurde.42 Im Jahr 1365
handelten, wie gesehen, noch die drei Pfleger für Gisela Malterer und ihre Kinder, Martin
konnte demnach noch nicht selbständig für die Familie die Geschäfte führen, wie das aus späteren
Jahren belegt ist. 1367 wird Martin erstmals als Ritter in den Quellen genannt, als er im
Krieg zwischen Graf Egen II. von Freiburg und der Stadt Freiburg auf Seiten des Grafen

38 Maurer (wie Anm. 4), S. 220f.; Maurer (wie Anm. 1), S. 27. Vgl. Krieger (wie Anm. 22), Sp. 223; Oberbadi-
sches Geschlechterbuch (wie Anm. 22), S. 112-114 und 116-118; FUB (wie Anm. 30), Nr. 399.

39 FUB (wie Anm. 30), Nr. 399. Für diesen Kauf mag ausschlaggebend gewesen sein, dass Heinrich von Blumeneck
sich damals ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten befand und sogar seinen Stammsitz Blumeneck
veräußern musste, vgl. Maurer (wie Anm. 1), S. 27 mit Anm. 1.

40 Maurer (wie Anm. 4), S. 220; W. Gerd Kramer: Zur Genealogie der Familie Malterer. In: Schau-ins-Land 99
(1980), S. 48.

41 Bruno PrimetshoferAVilhelm Brauneder: Artikel „Alter". In: LexMa (wie Anm. 5), Bd. 1, Sp. 470f. Auch im
weltlichen Bereich orientierte man sich an dem im kanonischen Recht wichtigen Alter von 15 Jahren, vgl. Anton
Stiegler: Artikel „Alter. III. Im Kirchenrecht". In: Lexikon für Theologie und Kirche. Bd. 1, Sp. 381 f.

42 Anders Kramer (wie Anm. 40), S. 48, der ihn im „Testament" des Vaters vom März des Jahres 1353 belegt wissen
möchte. Vgl. oben Anm. 28. Erstens handelt es sich bei dem besagten Dokument nicht um ein Testament,
sondern es ist die Heirats- und Mitgiftvereinbarung für die Ehe der Elisabeth Malterer von 1356, zweitens ist das
von Kramer hergeleitete Datum falsch. Es geht lediglich aus der Urkunde und einem weiteren Dokument (Ur-
kundenbuch Freiburg [wie Anm. 26], Nr. 214, S. 422ff.) hervor, dass es ein Testament gab, das vor das besagte
Datum vom 12. März 1353 zu setzen ist. Drittens ist dort von Martin nicht im zeitlichen Kontext mit dem Testament
, sondern nur im Zusammenhang mit dem Bündnis zwischen den Herrschaften Hachberg und Kastelberg
die Rede, das im Rahmen der Heiratsvereinbarung 1356 geschlossen wurde. Das bei Heinrich Schreiber: Geschichte
der Stadt Freiburg im Breisgau. Teil 2: Freiburg unter seinen Grafen. Freiburg 1857, S. 254, angegebene
Datum für den ersten Beleg zu Martin Malterer von 1343 beruht auf einem Versehen Schreibers. Er nimmt

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