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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 62
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2007/0062
Um dies alles nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, hat Johann Theobald Bley 1655 einen
Bericht über die Aushändigung der Reliquien in Rom und deren Übertragung in das Freiburger
Münster verfasst.84 Im VI. Kapitel dieses Büchleins ist der (übersetzte) Text des römischen
Notariats-Instruments über die Aushändigung der Reliquien und der volle Wortlaut des
Freiburger notariellen Protokolls der Überprüfung der Reliquien wiedergegeben.

Die Urkunde des Notahus Publicus Leonardus de Leonardis in Rom, die er am 17. Juni 1650
in der Residenz des päpstlichen Generalvikars Ginetti errichtet hat, enthält das Protokoll der
Übergabe der Reliquien durch Kardinal Ginetti an den Freiburger Kapuziner Raphael Schäch-
telin mit der Befugnis, den Leib des Märtyrers Alexander zu behalten oder zu verschenken sowie
aus Rom mitzunehmen und in einer Kirche verehren zu lassen. Außerdem wird beschrieben
, wie die Reliquien in ein höltzines Kistlin eingelegt und verschlossen, mit Schnieren verbunden
und ... mit dem Sigill... versiglet worden sind. Auf dieses Notariats-Instrument folgt
noch eine Bestätigung der Echtheit der Urkunde (Legalisation), worin Kardinal Ginetti am 22.
Juni 1650 bestätigt, dass dieser Notar im Rahmen seiner Amtsbefugnisse tätig geworden ist und
dass der Urkunde überall und alle Zeit öffentlicher Glaube zukommt, was für die außerordentliche
Bedeutung spricht, die der Übertragung dieser Reliquien von allen Beteiligten beigemessen
worden ist.

In der Urkunde des Öffentlichen Notars David Schäffer (Fürstl. Bischoffl. Costanz. Ampt-
mann), die er am 19. Dezember 1650 im Refektorium der Kapuziner in Freiburg errichtet hat,
ist festgehalten, wie das versiegelte Behältnis mit den römischen Reliquien in Gegenwart von
Pater Raphael Schächtelin geöffnet wird und die einzelnen Reliquien mit den Beschriftungen
entnommen werden, alles in Gegenwart der drei Zeugen: Sebastian Villinger (der H. Schrifft
Doctorn und Pfarrherren zu Freyburg), Johann Theobald Bley (Priestern und Procuratoren der
Fabrick auff Unser Frawen Hütten) und Johann Heinrich Schmidlin (V.I.D. Stattschreybern zu
Freyburg).

Johann Theobald Bley schreibt im VII. Kapitel „Von der Solennischen Translation deß H.
Alexandri... in Unser Frawen Münster" und gibt im VIII. Kapitel den Inhalt des zugehörigen
Notariats-Instruments wieder. Daraus erscheint erwähnenswert: Unter Zustimmung des Bischofs
von Konstanz war die Translation der Alexander-Reliquien in das Freiburger Münster
auf den 17. September 1651 festgesetzt worden, wobei der Termin allerdings wegen der Anwesenheit
der Erzfürstlichen Hauptkommission auf den 21. September verschoben werden
musste. Wichtiger war aber das gleichzeitig vom Bischof erteilte Einverständnis damit, das Fest
der Stadtpatrone Alexander und Lambert in Zukunft an demselben Tag (17. September) zu feiern
.

Die Urkunde des Öffentlichen Notars David Schäffer vom 21. September 1651 enthält eine
recht genaue Beschreibung des Festes der Translation mit Benennung der prominentesten Teilnehmer
(Commissar des Erzherzogs Ferdinand Carl von Österreich, Deputierte der Vorderösterreichischen
Landstände, Generalvikar des Bischofs von Konstanz, Prälat von St. Peter), mit

84 Johann Theobald Bley: Sanctuarium Friburgense - Newes Heiligthumb der Statt Freyburg. Das ist Kurtzer Bericht
von den Reliquien der HH. Märtyrer, welche inn Unser L. Frawen Münster zu Freyburg im Breyßgaw inn
S. Alexanders Capellen verwahret und verehret werden ... Getruckt bey Theodora Meyer. M.DC.LV. Auf dem
Titelblatt bezeichnet sich der Autor als Praesentz-Herr und Procurator der Fabrick Unser Lieben Frawen Münster
zu Freyburg im Breysgau. Praesentz-Herr oder Altarist wurde ein Meßpriester ohne eigene Pfarrei bezeichnet
, Procurator hieß der Schaffner der Münsterfabrik und der Münsterbauhütte. Zu den Auswirkungen der Reliquienübertragung
des Jahres 1650 auf Reliquienkult und Kunst in Freiburg siehe Anton Legner: Reliquien in
Kunst und Kult zwischen Antike und Aufklärung. Darmstadt 1995, S. 248, sowie Kunstepochen (wie Anm. 1),
S. 344ff.

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