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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 97
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2007/0097
Beamte zum Reichs- und Hofgerichtsprokurator bestellt, ein Amt, als dessen Inhaber er auch
im Jahr 1505 bezeugt ist.38 Augustin Tünger stirbt um 1507/10, das genaue Todesdatum hat
sich bislang nicht ermitteln lassen.39

Fragen wir nun abschließend nach der literaturgeschichtlichen Relevanz unserer Bemühungen
um die Aufhellung des sozialen Umfeldes, in dem sich Wernher und Augustin Tünger bewegt
haben dürften, so bietet sich vor allem für die Jahre bis 1483 jene Quellengruppe an, die
direkt oder indirekt die Familien Tünger und von Pforr in einer relativ engen Vernetzung zeigte.
Dieses Geflecht konstituiert sich aus einer Vielzahl von historischen Zeugnissen, die - wenn
auch stets nur punktuell - vor allem die Ämterlaufbahn der genannten Kleriker betreffen und
insgesamt den Schluss nahe legen, dass Antonius von Pforr sowohl mit Wernher als auch mit
Augustin Tünger persönlich bekannt war. Die Entstehung der „Fazetien" ist zwar sehr wahrscheinlich
erst nach der Abfassung des „Buches der Beispiele der alten Weisen" und wohl auch
erst nach Pforrs Ableben anzusetzen, auffällig ist jedoch, dass beide Autoren ihre literarischen
Werke Eberhard im Bart widmeten und wohl auch zu Eberhards Mutter Mechthild Kontakte
pflegten. Ob und wie eventuell sogar eine Art Gönnerbeziehung zwischen dem rund vier Jahrzehnte
älteren Antonius und Augustin Tünger bestand, ist schwer abzuschätzen, zumal uns die
entsprechenden Quellen fehlen.

Eine andere Frage betrifft das Problem der Kontinuität: Lassen sich auch nach dem 1469 erfolgten
Ausscheiden Antons aus der Dekanatsverwaltung Beziehungen zwischen der Familie
von Pforr und der Stadt Endingen nachweisen? Die Antwort hierauf fällt eindeutig positiv aus:
Bereits im Jahr 1473 wird einem gewissen Johann Pforr aus Breisach (wohl 1489 verstorben),
in dem man einen (illegitimen?) Spross der gleichnamigen Adelsfamilie vermuten darf, die Ka-
planeipfründe des St. Katharinenaltars der Endinger St. Peterskirche verliehen.40 (Im gleichen
Jahr wird dem Kleriker darüber hinaus jene Burkheimer Altarpfründe verliehen, deren Rechte
und Pflichten 1472 auch unter der aktiven Mitwirkung von Antonius von Pforr und Wernher
Tünger geregelt wurden.41 1483 übernahm Johannes schließlich auch noch die von Antonius
von Pforr bis zu dessen Ableben innegehabte Pfründe im Breisacher Münster!42) Auch in späteren
Jahren, aber noch zu Lebzeiten Augustin Tüngers, begegnet uns dann ein Angehöriger der
Familie von Pforr nicht nur in den führenden Kreisen Breisachs, sondern auch an exponierter

aufgeführt). Dass. Lieferung 4: Juli 1504-Dezember 1509. In: Beiheft zur ZGO 103 NF 64 (1955), hier S. 32,
Nr. 2453 (19. September 1505); ebd., S. 53, Nr. 2672 (15. Mai 1506; Tünger als sindicus cap[ituli] aufgeführt);
ebd.. S. 80. Nr. 2946 (6. März 1507); ebd., S. 84, Nr. 2986 (14. April 1507). Dass. Lieferung 5: Januar 1510-De-
zember 1513. In: Beiheft zur ZGO 104 NF 65 (1956), hier S. 11, Nr. 3959 (7. Juni 1510-Erwähnung eines Hain-
ricus substitutus des als bereits als verstorben bezeichneten Augustin Tünger); ebd.. S. 13f., Nr. 3979 (5. Juli 1510
-Augustin Tünger als bereits verstorben erwähnt!). Die einzelnen Nachweise ergeben sich aus dem Registerteil:
Dass. Lieferung 7: Register. In: ZGO 107 NF 68 (1959). S. 44 (unter dem Stichwort „Syndikus/procurator"), S.
59 (unter dem Stichwort „Kurie/Procuratores"). Bemerkenswert sind ebd., S. 69 (unter ..Nesselwangen") und S.
88 (unter „Tünger"), auch die Verweise auf einen Beatus patruus Augustini scribae curie Const. und auf Wolfgang
Tünger. einen Sohn Augustins. Die soeben referierte Belegreihe zeigt, dass Augustin Tünger nur bis 1507
als lebende Person nachweisbar ist und vor Juni 1510 verstarb. Eine weitere Quellensorte, in der Tünger namentlich
aufgeführt wird - die sogenannten „Konstanzer Listen des Gemeinen Pfennigs" -, wird beiläufig erwähnt
bei Schuler (wie Anm. 37), S. 199, Anm. 209.

38 Siehe Honemann (wie Anm. 3), S. 682, Anm. 8; Nachweis: Neues württembergisches Dienerbuch. Bearb. von
Walther Pfeilsticker. Bd. 1: Hof. Regierung. Verwaltung. Stuttgart 1957. Nr. 1332 (o.P).

39 Gegen Honemann (wie Anm. 3), S. 683. Zum Ableben Augustin Tüngers siehe die oben, Anm. 37. aufgeführten
Belege. Eine umfassende Bestandsaufnahme der historischen Zeugnisse zum Leben und Wirken Augustin Tüngers
dürfte auch bei der näheren Eingrenzung des Todesdatums ein gutes Stück weiterführen.

40 Nachweis: Krebs (wie Anm. 10), S. 221; hierzu siehe wieder Müller (wie Anm. 17), S. 338. Weiter: Bärmann,
In Sachen Pforr (wie Anm. 9), S. 582, Anm. 123.

41 Nachweis: Krebs (wie Anm. 10), S. 138. Zur Sache siehe bereits oben.

4- Nachweis: Ebd.. S. 115. Siehe Bärmann, In Sachen Pforr (wie Anm. 9), S. 582. Anm. 123.

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