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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 127
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rung, Hilfe gegen Frankreich und die Türken zu leisten. Mit einem „Artikel der Teiding", also
der gütlichen Verhandlung zwischen König Maximilian und Karl VIII., endete die Serie der
Einblattdrucke des Jahres 1493: König Maximilian sei von den Eidgenossen gebeten worden,
sich mit dem König von Frankreich gütlich zu einigen, das heilig Reich deutscher Nation und
cristlichen glawben von sölhen eingriffen und Verletzungen fröbmden gezunge und vor der
Türcken Überfall zuuerhüten.136 Die Einblattdrucke gingen an alle Reichstände, d.h. an die
geistlichen und weltlichen Kurfürsten, an den reichsunmittelbaren Adel und die Städte, insgesamt
ca. 400 Rundschreiben.

Wie sind diese Drucke zu beurteilen? Handelt es sich um amtliche Anordnungen und Urkunden
Maximilians an untergeordnete Personen und Institutionen, wie der Stil, die Anweisungen
und die amtliche Formulierung mit Androhung einer Bestrafung und das Siegel Maximilians
auf den Anschreiben suggerieren? Davon kann jedoch keine Rede sein: Die Reichsstände
waren selbständige Organe, auf deren finanzielle und militärische Hilfe der König
angewiesen war. In Wirklichkeit sind die Einblattdrucke politische Kommunikationsschriften,
besser gesagt reine Propagandaschriften: Unter dem Vorwand einer Bedrohung des Reiches
und der deutschen Nation durch Frankreich und des christlichen Glaubens durch die Türken
sollten die Reichsstände zur militärischen und finanziellen Unterstützung Maximilians im
burgundischen Krieg gebracht werden. Dieser Krieg war aber allein durch die Hauspolitik der
Habsburger, der Heirat Maximilians mit der burgundischen Herzogstochter und der Verteidigung
ihres Erbes entstanden. Maximilian versuchte mit einer „leeren Propagandaterminologie
" einer deutschen Nation, die Hausinteressen der Habsburger unter dem Vorwand eines allgemeinen
Interesses des Reiches bei den Reichsständen durchzusetzen. Der Buchdruck wird
also hier zu einem Medium der politischen Publizistik, durch eine massive Kriegspropaganda
mit bewusst einseitigen bzw. falschen Motiven ohne reellen Hintergrund die Anhängerschaft
zu mobilisieren.137

Die Einblattdrucke Friedrich Riedrers und der Gemeine Pfennig

Auf dem Wormser Reichstag von 1495 wurde zwischen König Maximilian und den Reichsständen
unter Führung des Erzkanzlers, des Mainzer Kurfürsten und Erzbischofs Bertold von
Henneberg, ein Programm zur Reichsreform verabschiedet. Es sah die Sicherung des Landfriedens
, die Installation eines Reichskammergerichts und die Einführung eines Gemeinen
Pfennigs vor.138 Dieser [Allgemeine Pfennig war eine Reichssteuer, eine Mischung aus Kopf-,
Einkommens- und Vermögenssteuer: Jede Person über 15 Jahren sollte 1/24 Gulden entrichten.
Vermögen von 500 Gulden wurden mit ¥2 Gulden und solche von 1.000 Gulden mit 1 Gulden
besteuert. Das Einsammeln des Gemeinen Pfennigs sollten die Reichstände jeweils nach Pfarrbezirken
übernehmen und den Ertrag an den Reichsschatzmeister abliefern. Nach der Intention
Bertolds von Henneberg sollte der Gemeine Pfennig der Finanzierung des Kammergerichts und
des Landfriedens dienen. Maximilian selbst wollte damit vor allem seine Außenpolitik, sprich
seine Kriegsführung gegen Frankreich in Italien und gegen die Türken, finanzieren.

Einzelne Reichsstände bemühten sich daraufhin, den Gemeinen Pfennig in ihren Gebieten
einzusammeln. So auch der Konstanzer Bischof Thomas, der sich verpflichtete, die Abgabe für
seine Person zu zahlen und bei seinen geistlichen und weltlichen Untertan für die Einbringung

136 „Artikel der Teiding" zwischen König Maximilian I. und Karl VIII. von Frankreich, vor dem 23. Mai 1493 (VE
15, A-514; ISTC ia01533000).

137 Alfred Schröker: Die Deutsche Nation. Beobachtungen zur politischen Propaganda des ausgehenden 15. Jahrhunderts
(Historische Studien 426). Lübeck 1974, S. llf., 32 und 57.

138 Peter Schmid: Der Gemeine Pfennig von 1495. Vorgeschichte und Entstehung, verfassungsgeschichtliche, politische
und allgemeine Bedeutung (Schriftenreihe der historischen Kommission bei der Bayrischen Akademie
der Wissenschaften 34). Göttingen 1989, S. 352-375.

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