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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2011/0051
Totschlag - „Schmach" - Friedbruch.
Die Ebringer Kirchweih - eine Rechtsgeschichte

Von

Clausdieter Schott

Die literarischen Vorgaben

Es fügt sich ins Gesellschaftsbild des Spätmittelalters und der Frühneuzeit, dass Feiern und
Festlichkeiten häufig in Tumulten und Tätlichkeiten und diese nicht selten mit Todesfolgen ausarteten
. Meist war das jeweilige Ereignis aber bald wieder vergessen und selbst dort, wo man
wie bei Totschlägen Mahnmale in Form von Sühnekreuzen errichtete, verblasste die Erinnerung
nach geraumer Zeit. Gelegentlich haben solche Vorkommnisse jedoch wenigstens archivalische
Spuren hinterlassen, sodass das „Sittenbild", wie man sich in der älteren Literatur ausdrückte,
auch für die Nachwelt Anschaulichkeit behielt. Um einen solchen Fall handelt es sich bei den
misslichen Vorgängen anlässlich der Ebringer Kirchweih von 1495, wo nahezu der gesamte
Konfliktverlauf dokumentarisch überliefert ist.

Wenn gerade dieser Fall besondere Aufmerksamkeit gefunden hat, so ist dies zunächst dem
Umstand zu verdanken, dass der prominente Freiburger Historiker Heinrich Schreiber (1793-
1872) diesen „aus dem großen Vorrathe von heimathlichen Sittenzügen" auswählte und die von
ihm im Freiburger Stadtarchiv dazu vorgefundenen Archivalien zunächst 1828 im „Freiburger
Adresskalender" und 1829 nochmals im „Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau" veröffentlichte
.1 Entsprechend fand das Ereignis dann auch in seine 1857 erschienene Stadtgeschichte
Eingang.2 Wenn Schreiber diesem chronikalischen Rang beimaß, so lag das freilich
nicht nur daran, dass es „bei seinem Umfange und mannigfaltigen Berührungen schon an und
für sich ein kleines Gemälde" darstellte, vielmehr war der Fall für ihn deswegen von gesteigertem
Interesse, weil „der berühmte Ulrich Zasius nicht nur wesentlichen Antheil an den über den
Vorfall gepflogenen Verhandlungen genommen, sondern auch Protokoll und Erzählung eigenhändig
niedergeschrieben hat".3

Bestimmend für das Bild, das man sich zur Ebringer Kirchweih machte, wurde ferner die
1860 publizierte „Geschichte der Herrschaft Ebringen", die der st.-gallische Konventuale und
Pfarrer von Ebringen, Ildephons von Arx, 1792 verfasst hatte und die bis dahin nur als
Handschrift zugänglich war.4 Diese Schrift ist insofern bemerkenswert, als darin erstmals die

1 Heinrich Schreiber: Kirchweihe der Freiburger zu Ebringen im Jahre 1495, in: Freiburger Adresskalender für
das Schaltjahr 1828, S. 27-38; Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau, Bd. 11,2, hg. von Heinrich
Schreiber, Freiburg 1829, S. 602-619. Zu Schreiber siehe Robert William Rieke: Heinrich Schreiber 1793-
1872 (Beiträge zur Freiburger Wissenschafts- und Universitätsgeschichte 9), Freiburg 1956; Hans Schadek:
„Vielleicht der beste Lokalhistoriker Deutschlands" - Heinrich Schreiber und die Anfänge der kritischen
Geschichtsschreibung, in: Schau-ins-Land 114 (1995), S. 163-211.

2 Heinrich Schreiber: Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau, Bd. III, Freiburg 1857, S. 197f.

3 Schreiber (wie Anm. 1), S. 28.

4 Ildephons von Arx: Geschichte der Herrschaft Ebringen, hg. von Joseph Booz, Freiburg 1860.

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