Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 142
(PDF, 70 MB)
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Baas

werden ... so soll ein yeglicher zum wenigsten die hernach
beschribene Puecher . . . nemlichen die Teutsche Reformation
der apotheken Brunfelsii, die hausapothek Riffii, Dispensatorium
Cordi, Mesuen, Antidotarium Nicolai, Sylvii, (?), Dioscoridem
oder Herbarium Tragi, inn seiner apothek haben". Ob dann darinn
„etwas überflüssigs unnd das alhie nit im prauch were, befunden
würde, werden sie yeder zeit by den medicis guoten
bericht unnd bescheidt zu verlangen haben".

In der Apotheke, sowie im Hause des Arztes sollte dann
eine Taxe aufgehängt werden, welche die Preise der Materialia
enthielt, wie auch, was die Herstellung der Rezepte, die stets
aufgehoben werden sollten, koste. Wenn aber die Vorschrift
des Arztes Zweifel erregte, „da etwan dem apotheker be-
dunken wollte, dass die artzneyen menschlich natur ze schwer
unnd stark weren, oder dass der artzet inn dem Recept geirret
hette, soll er das hinder sich an den artzet bringen unnd fragen".
Und „damit mans den Krancken zu rechter zeit handtreichen
möge . . ., sollen alle ding der artzneyen ... zu yeglicher
zeit, so tag so nacht, wann unnd wie die artzet das heissen,
bereitet werden".

Uber die Herstellung und jährliche Erneuerung der Medikamente
, der destillierten Wasser, Öle usw. enthält die Ordnung
sehr genaue Vorschriften, wozu auch gehörte, dass bei
der Bereitung mancher Composita die Ärzte zugegen sein sollten,
deren Namen nebst der Zeit der Anfertigung vermerkt werden
mussten. Bedenklich ist die Mahnung, am Rezept des Arztes
nichts zu ändern, nicht quid pro quo zu nehmen, den Armen
wie den Reichen gleich gute Materialia zu geben, rechtes Gewicht
zu gebrauchen und anderes mehr. Und „dieweil auch
vil an dem gelegen ist, dass die kräuter, bluomen, früchte,
samen unnd wurzeln, so man . . . praucht, zu rechter zeit
unnd auch mit verstandt gesamblet seyen, sollen die apotheker
sorg tragen, darmit die nit zu unzeiten . . . eingesamblet werden
" ; die Kräuter aber, welche „inn disen landen nit gemeinlich
auf dem veldt wachsen, sollen sie in iren gärtten pflanzen".

Alljährlich im Mai und nach der Frankfurter Herbstmesse,
auf welcher die ausländischen Stoffe gekauft wurden, fanden


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