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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 314
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Anzeigen und Nachrichten

markung noch immer 3339 Hektar, darunter 1858 Hektar, d. i. rund 5160
badische Morgen, Gemeindewald.

Besondere Aufmerksamkeit hat der Autor der städtischen Verfassung
gewidmet und da ist er im stände, auch für das Mittelalter unsere Kenntnis
zu erweitern und bisher noch unbekanntes Material zu verwerten. Die
durch Herzog Leopold von Osterreich erfolgte Verleihung des Dießen-
hofener Rechts an die Stadt Bräunlingen (vgl. Fürstenb. Urk.-Buch VI
No. 46 und meine Abhandlung: Verfassung der Stadt Bräunlingen in Baden,
in der Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst 16 [1897],
153 ff.) kann er nach dem in zwei späteren Freiheitsbriefen von 1557 und
1567 angegebenen Datum auf das Jahr 1313 21. August bestimmen. Auch
die nur in einer Abschrift von 1502 erhaltene Stadtordnung von 1393
(1576 als „altes statbuch und recht" erwähnt) war bisher nicht bekannt.
Die älteste Ratsverfassung, wonach der Rat aus zwölf Mitgliedern bestand,
blieb bis zum Jahre 1756 bestehen, da kam eine neue Ratsverfassung, die
sich aber nicht bewährte und schon 1785 einer dritten Platz machte. — Die
S. 42 erwähnte bemerkenswerte Gerichtsurkunde (Fürstenb. Urk.-Buch IV
No. 128) ist wol dahin zu erklären, dass ein Kompromiss zwischen der
Stadt und dem Landgrafen Wolfgang zu Fürstenberg vorliegt. Der Tatort
des Verbrechens war die Stadt Bräunlingen, der Täter ein adeliger
Einwohner der Stadt. Der Graf zu Fürstenberg, damals auch Pfandinhaber
der Stadt Bräunlingen, der „als ain lantgraff des hailigen richs das und
ander unrecht und ubel nach kaiserlichem rechtem zu strafen hette", zog
den Totschlag vor sein Landgericht an der freien Landstraße. Das Gericht
besetzten aber der Schultheiß und die Zwölf des Stadtgerichts zu
Bräunlingen und fertigten das Urteil unter dem städtischen Siegel. Einige
andere Fragen, die sich ergeben, können erst erörtert werden, wenn das
Quellenmaterial ganz vorliegen wird. S. 111 findet sich in dem Namen
des französischen Generals, der 1806 die Stadt für Baden übernahm, der
Druckfehler Mouard statt Monard.

Der Verfasser hat dem Werk auch eine Tafel mit sieben städtischen
Siegeln beigegeben. Die Ausstattung des ganzen Büchleins macht dem
Gemeinderat, der bereitwilligst die Kosten übernahm, wie dem Verleger
alle Ehre.

Donaueschingen. Georg Tumbült.

Engen Balzer, Die Freiherren von Schellenberg in der Baar.
Hüfingen, Revellio, 1904. (Sonderabdruck aus den Schriften des
Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden
Landesteile in Donaueschingen. Heft XI.) 148 S. 8°.

Eine treffliche Arbeit, durch die eine fühlbare Lücke in der Geschichte
der Baar ausgefüllt wird! Obschon die" Herren von Schellenberg lange
Zeit nach den Landgrafen das mächtigste Adelsgeschlecht der Gegend
waren, existierte doch nicht einmal ein zuverlässiger Stammbaum von


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