Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 16
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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16

Schurli aminer

Sein Sohn hieß ebenfalls Hans (III). Von seiner ersten
Frau, Enneli von Falkenstein, die vor 1464 starb, hatte er
eine Tochter Beatrix. 1464 verpfründete er sie im Kloster
Günterstal, wo sie 1480 noch als Nonne lebte.

Wol in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts verkauften
die Brenner das Schloss Winterbach an die Familie
Krebs in Freiburg. Ihre übrigen Besitzungen im Glottertal,
die neun Lehenbauern im Oberglottertal, behielten sie jedoch
noch bis zum Jahre 1537, wo dieselben das Frauenkloster
St. Klara in Freiburg „umb ein summa gelts" an sich brachte11.

Das Stift Waldkirch, das 1437 aus einem Frauenkloster
in ein Chorherrenstift umgewandelt worden war, gab nun dem
Käufer Hanns Rudolf Krebs „das hus zu Winterbach, vornan
im thale zu glotern gelegen, mit aller siner zugehörde, mit
ackern, matten, holtz und velde", zu Lehen12.

Die Krebs waren ein angesehenes Freiburger Patriziergeschlecht
, das aus Neuenburg stammte. Ihr Wappen (von
1666) zeigt einen weißen Krebs auf Goldgrund, bzw.
auf blauem Grund über einem Herzen mit den Buchstaben
IAK einen weißen Krebs, von grünen Lorbeerzweigen umgeben
, darüber eine 413.

Im Jahre 1493 starb Hanns Rudolf und hinterließ seine
Frau mit zwei unmündigen Kindern, Georg und Maria. Die
Witwe konnte das Lehen nicht erhalten, weil Winterbach ein
Mannlehen war, und bat darum ihren Vetter Wilhelm Krebs,
der Bürgermeister in Freiburg war, „solich lehen in tragers
wise zue empfahen vnd von der Kind wegen ze tragen". Das
Stiftskapitel verlieh nun an den Vetter das Wasserhaus mit
seinen Zubehörden, nach Weisung der Stiftsrötel „mit Vorbehaltung
der zins, aigenschaft vnd gerechtigkeit", wogegen
dann der neue Lehenträger dem Kapitel eidlich gelobte, dem
Stift „als lehenstrager vnd mann desselben fromen vnd nutz
ze schaffen vnd schaden ze warnen vnd ze wenden, ouch zue
allen manntagen vff eruorderung gehorsam gewertig vnd verbunden
ze sin, Recht sprechen ze helfen vnd alles das zu thun,
das ein lehenmann sinem lehenherrn von lehens wegen zu
thunde schuldig vnd pflichtig ist".

11 Zeitschr. 21. 12 Zeitschr. 21.

13 "Wohnhaus am Münsterplatz in Freiburg.


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