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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 18
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Schurhammer

darumb angriffen vnd rechfertigen mögen, biß obgenannte
Gottesgab vßgericht vnd bezalt würt"15.

Unter Balthasars Zeiten' tobte im Breisgau und wol auch
im Glottertal der „pürisch Uffruhr", der Bauernkrieg im Jahre
1525. Inwieweit das Schloss Winterbach hierbei in Mitleidenschaft
gezogen wurde, lässt sich nicht mehr sicher feststellen.
Tatsache ist, dass 60 oder 70 Jahre später Junker Balthasar
Gut es für nötig fand, das Schloss vollends abzubrechen und
neu aufzuführen und dass 1597 ein alter Mann aussagte 16r
er habe ausdrücklich gesehen, dass Winterbach früher „mehr
als noch einmal so hoch, auch mit Gängen und aufzügen vil
ansehenlich gebauwen und vor Jahren ein schöns, gewaltigs Alts
Thurm müsse gewesen sein". Früher müsse eine Fallbrücke
dort gewesen sein, jedoch habe' eine solche seines Gedenkens
nicht mehr bestanden. — Diese Umstände machen es uns
wahrscheinlich, dass auch das Schloss Winterbach die Wut
der fanatisierten Bauern zu fühlen bekam.

Nach dem Überschlag der V.-Ö. Landstände bezifferte
sich der Verlust des Balthasar Tegelin freilich nur auf 283 fl.,
während Eustach Tegelin mit 1877 fl. darin verzeichnet steht17.

1528 starb Balthasar Tegelin und hinterließ einen scheints
noch unmündigen Sohn Konrad. Statt seiner bat nun „der
geistlich herr Rueland Schenk, Kaplan zue Friburg, ge-
dachts Tegelins stieffsun", das Stift Waldkirch angelegentlich,
ihm das Wasserhaus Winterbach zu verleihen, wie es sein
Vater gehabt. Da es aber bei dem Stift nicht Brauch war,
dass Priester „so nit Prelaten weren", je ein Manngericht
wie ein Lehenmann besässen, so erbot sich Ruland Schenk,
den Stiftsherren an seiner Stelle einen „togenlichen Lehen-
trager" zu geben, nämlich den „edlen vnd vesten" Eustachius
Tegelin von Wangen, Altbürgermeister zu Freiburg, der dann
an seiner Statt da's Mannsgericht des Stifts, so oft es erfordert
werde, besitzen und alles tun würde, was er nach Lehenspflicht
zu tun schuldig wäre. — Dies wurde angenommen und
„am Abend Katharine virginis", d.h. 24.November 1528 wurde
ihm der Lehensbrief ausgestellt, wonach ihm, Ruland, das
fragliche Lehen verliehen sei, jedoch der „lehenrecht der

15 Zeitschr. 21. 16 AK.

17 Schreiber, Taschenbuch 1836.


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