Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 22
(PDF, 69 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1908/0028
22

Schurhammer

Als die Frau von Ebnot, wol die Herrin von Föhrental, davon
erfuhr, verlangte sie deswegen Frevelgeld von Laub. Aber
dieser erklärte, das Grien gehöre zu Winterbach, der Junker
Weißbecke sei dort Herr, also sei er ihm den Frevel zu
zahlen schuldig. Als er dann zum Junker ging, gab er ihm
recht und schenkte ihm dann den Frevel. Die Schwarzenbergischen
Amtleute wagten es damals nicht, den Frevel für
sich zu beanspruchen, denn sie wussten wol, dass der Besitzer
von Winterbach die niedere Gerichtsbarkeit auf seinem Gute
habe und dass er sich diese nicht nehmen lasse28.

Von seiner Frau, Barbara geborene von Rottweil, hatte er
einen Sohn Hanns Ludwig und eine Tochter Magdalena, die
den „edlen vesten Balthaßar Gueten" heiratete.

Als Valentin Weißbecke starb, verkaufte29 der Wald-
kircher Stadtschreiber Lukas Schieß 8. März 1585 „als verordneter
Vogtmann" der Witwe des Dahingeschiedenen, „zu
deren besseren Nutzen und nach deren frommen Willen", ob-
wol das Gut ursprünglich kein Kunkel- sondern ein Mannlehen
war, also gar nicht auf eine Frau hätte übergehen
dürfen, „mit lehenherrlicher Ver willigung" an den „edlen vesten
BalthassarGut, der Vogtfrauwen fründlichen, lieben Dochtermann
, den freien Siz und Wasserhaus, genannt Winterbach,
im Glotterthal gelegen, so ein Freyer Edelmann siz ist vnnd
fürterhin Pleiben soll, mit aller seiner Zugehördt, benandtlich
burgstahl, Wassergraben, Scheuren, Stellen, Baumgärten, Reben,
Ackhern, Matten, holz, veld, Ligends und Stands, gebauwens
vnnd ungebauwens, stoßet unten an die Buochmatten, ander-
theils an der Wydlin gütter, oben an Suggenthaler Eckh, des
vierten Theils an Aichelberg In Weygengraben (Wiggisgraben
bei der Wiggisbruck), nach Anzeig der Lochen ungeuärlich
150 Juchart holz und veld, sampt geschiff vnnd geschirr, ge-
fögel, Wein vnnd all anderer vahrender haab, vßgenommen
der Witibin vnnd Junkhfrauwen Cleider, khleinödter, Silbergeschirr
vnnd drey aufbereite bethstatten, vnnd was die
Frauw Witib vßerhalb dem gedachten Süz Wündterbach an
hauptgunth vnnd sonst haben möchte". Der Besitzer muss
von der Rappenmatte jährlich 8 Schilling Freiburger Währung
und vom Schnewlinsacker 2 Pfenning ans Stift Waldkirch

28 AK. 29 AK.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1908/0028