Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 24
(PDF, 69 MB)
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24

Schurhammer

Trotz seiner Geldverlegenheiten war Junker Balthasar
doch nicht allzustreng, wenn ihm ein Bauer etwas schuldig
war. Eines Tages verlief sich ein Ross des Hans Striegelr
der droben bei der Kirche wohnte, auf das Gut Winterbach
und tat auf den Feldern großen Schaden. Der Junker ließ
das Tier einfangen und in seinen Stall einsperren mit der Absicht
, es nicht eher herauszugeben, als bis der Schadenersatz
geleistet sei. Als aber die Leute auf Winterbach am Nachtessen
sassen, schlich sich des Striegels „böser Bub" heimlich
in den Stall und führte das Pferd fort. Als dies der Junker
erfuhr, geriet er so in Wut, dass er den Bauer verklagte.
Jedoch der Richter erklärte, er solle sich mit Striegel vergleichen
. Nun war der Junker dem Besitzer des Pferds
etliche Schillinge schuldig und gedachte, diese als Schadenersatz
zu behalten. Als aber der Bauer zu ihm kam und
ihm klagte, wie arm er sei, wieviel Kinder er ernähren müsse
usw., da gab ihm der Junker das Geld uud schenkte ihm den
schuldigen Frevel.

Im Jahre 1589 setzte Balthasar den Valentin Keller für
drei Jahre als Meier ein. Der „Lehenszedel" hiervon ist
noch erhalten und mag hier folgen, um uns einen Begriff
von dem Amte, den Rechten und Pflichten eines solchen Mannes
zu geben:

„Zu wissen vnd khundt gethan seye meniglichem hier
mit disem Brieffe, das der Edell vnnd vest Balthaßar Guet
zue Winterbach den Erbarn Veite Kellern zu einem Meyer
über alle güeter vnnd Ackher vnnd Matten, was dan zu
dem Adlichen siz Winterbach (Außerhalb was in dem In-
fang des Rebergs) sampt den Weyhern Nachuolgendter ge-
stalt uff drey Jar lang, die negst nach Datumb diß nach
einander khoment, uff vnnd angenommen hat:

Erstlich das gedachter Meyer solche güter in guettem,.
wesenlichen Bauw vnnd Ehren vor Abgang erhalten solle.

Zum Dritten31 solle der Meyer khein Ander holz dan
vnschädlich brenholz vnnd was zum zeunen vonnötten,.
nicht haben zu houwen. vnd da Er Brenholz abhaue, solle
er den Junker darumb befragen, ahn wellichen enden er
dasselbig feilen vnd abhauen solle.

1 Der zweite Punkt fehlt in der erbärmlich geschriebenen Abschrift»


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