Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 72
(PDF, 69 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1908/0078
72

Anzeigen und Nachrichten

1896 bildete sich eine Kommission, die aus den-Professoren
v. Amira (München), Brunner, Dümmler, Gierke, Weinhold
(Berlin), Frensdorff (Göttingen) und Schroecler (Heidelberg
) bestand. Heute sind in der Kommission die Professoren
Brunner, Gierke, Frensdorff, Huber (Bern, als Vorsitzender
der seit 1900 bestehenden Schweizer Kommission), Roethe-
(Berlin), Schroeder und Freiherr v. Schwind (Wien, als Vorsitzender
der 1903 ins Leben getretenen österreichischen Kommission
). Den Vorsitz führt Geheimrat Brunner, die Leitung
der praktischen Arbeiten liegt in den Händen Geheimrat Sehr oeders
. Als Hilfsarbeiter standen bzw. stehen letzterem zur
Seite: 1898 —1901 Professor R. His (jetzt in Königsberg),
1901 — 1904 Dr. jur. et phil. H. Rott, seit 1901 Dr. phiL
G. Wahl, seit 1903 Privatdozent Dr. jur. L. Per eis und seit
1905 der Unterzeichnete.

Die leitenden Grundsätze bei der Arbeit sind kurz folgendem
Es werden alle Rechtsausdrücke (als solche gelten auch Rechts-
symbole, Münzen und Maße) des deutschen Sprachgebiets vom
Beginn der Aufzeichnungen bis um das Jahr 1750 gesammelt.
Auch die angelsächsischen, friesischen und langobardischen
Wörter werden aufgenommen; der skandinavische Wortschatz
wird nur zur Etymologie gemeingermanischer Ausdrücke herangezogen
. Aufzeichnungen in lateinischer Sprache werden ebenfalls
verwertet, jedoch daraus bloß die eingestreuten germanischen
Wörter notiert: z.B. jus quod vulgariter dicitur spitzreht',.
oder gualdemannus. Vor allem gilt es, die gesamten Rechtsaufzeichnungen
älterer Zeit auszuziehen, weiters werden aber
auch Urkunden und andere Nebenquellen der Rechtserkenntnis-
verarbeitet.

Die Fülle des Materials erfordert eine große Zahl von
Mitarbeitern, und es sind auch erfreulicherweise Juristen, Historiker
und Philologen im Deutschen Reich, in Österreich, in der
Schweiz, in den Niederlanden und in Belgien dafür gewonnen
worden. Wie den Sitzungsberichten der Berliner Akademie der
Wissenschaften2 zu entnehmen ist, sind bereits sehr viele Quellen
erledigt, doch ist begreiflicherweise noch ein reichlicher Stoff
zu bewältigen, so dass weitere Meldungen zur Mitarbeit sehr

2 Die Wörterbuchberichte werden auch abgedruckt in der Zeitschrift
für Rechtsgeschichte (germ. Abt.).


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1908/0078