Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 78
(PDF, 69 MB)
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Anzeigen und Nachrichten

musterhaft zu gestalten, im Einklang mit der ganzen äußern
Ausstattung, die in jeder Beziehung gediegen genannt werden
muss; nur der Preis dünkt mir in Anbetracht der Art und
Entstehung übertrieben hoch.

Freiburg i. Br. P. Albert.

Fr. Jecklin. Materialien zur Standes- und Landesgeschichte gemeiner
III Bünde (Graubünden) 1464—1803. Mit Unterstützung von Bund,
Kanton, Stadt Chur und Privaten herausg. 1. Teil: Regesten>
Basel 1907. 4°. XII, 686 S. <M 12.—

Mit vorliegendem Unternehmen erfährt die seit etwa zwei
Jahrzehnten immer eifriger geförderte Herausgabe der sogenannten
regionalen und institutionellen Urkundenbücher, die neben der
allgemeinen Geschichte auch den verschiedenen Stufen der sozialen
Kultur ein besonderes Augenmerk zuwenden, insofern eine,
vielleicht unwillkürliche Erweiterung, als damit die Vereinigung
beider Arten zum Nutzen sicherlich der ganzen Geschichtsforschung
glücklich eingeleitet und durchgeführt ist. Den
breiteren Raum nimmt wohl auch in dieser Regestensammlung
der politische Teil der Geschichte der drei Bünde ein, aber
auch die übrigen Äußerungen des ölFentlichen Lebens finden so
vielseitige Beachtung und Bereicherung, daß sie jenem fast dieWage
halten. Der Herausgeber hat deshalb seine Arbeit richtig als
„Materialien zur Standes- und Landesgeschichte" Graubündens
bezeichnet, im Hinblick darauf wol, dass das Zunftwesen darin
hauptsächlich Berücksichtigung findet. Diesem Inhalt entsprechend
stammt auch das Material nicht allein aus dem an
Landesschriften reichen Stadtarchiv Chur, sondern auch aus
zahlreichen andern, für die Bündnergeschichte wichtigen Archiven
des Landes selbst und der Nachbarkantone. Die Umgrenzung des
Stoffs ist nach zwei für Chur und die drei Bünde bedeutungsvollen
Zeitabschnitten getroffen: der Anfang mit 1464 als demjenigen
Jahr, in welchem Kaiser Friedrich III. die Einführung'
von Zünften in Chur bewilligt hat und der Befreiungskampf
des Bunds von der Oberhoheit des Bischofs lebhafter und
urkundlich belegbarer wird, und das Ende mit dem Jahre 1803
als dem Beginn einer auf der Mediation Napoleons aufgebauten
modernen Staatsverfassung des Kantons.

Indem ich mir eine eingehendere Würdigung des Werks bis
zum Erscheinen des in Jahresfrist in Aussicht gestellten dar-


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