Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 91
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1908/0101
Schloss "Winterbach im unteren GKLottertale.

Von Georg Schurhammer.

(Fortsetzung.)

Wegen der Zehntlieferung kam der Winterbacher Schlossherr
in Streit mit dem Pfarrer. Die zwei Wägen voll Heu,
sowie den Großzehnten hatte er ohne Weigerung im ersten
Jahre (1620) geliefert; anstatt des Weinzehnten aber bezahlte
er nur 1 Krone, was der Pfarrer nicht annehmen wollte,
den Kleinzehnten (von Hanf, Flachs, Erbsen, Bohnen usw.)
weigerte er sich, herzugeben. Da der Junker erst frisch aufgezogen
war, so ließ es der Pfarrer jenes Jahr hingehen.
Aber wenn er sich eingebildet hatte, derselbe würde im
nächsten Jahr seine Schuldigkeit eher erfüllen, so hatte er
sich getäuscht. In den Jahren 1621—1624 wurden auf Winterbach
22, 33, 55 und 57 Saum Wein geherbstet, ohne dass
der Pfarrer den Weinzehnten bekommen hätte. Ebensowenig
wurde der Heu- und der Kleinzehnte entrichtet und auch der
Sigrist, der auf Winterbach jährlich drei Haber- und zwei
Korngarben, einen Laib Brot an St. Johanni und Weihnachten
und einen Pfingstkäs zu fordern hatte, ging leer aus. Der
Junker verbot dem Meier, „zu geben, was der Pfaff wolle",
und dabei blieb es bis zu seinem Tode, der 1624 erfolgte.
Erst seine Witwe berichtigte 1625 die ausstehenden Zehntlieferungen
und tat fortan hierin ihre Schuldigkeit39.

Als Junker Georg Wilhelm gestorben war, verlangte die
Witwe, ihr Mann müsse am gebührenden Ort, nämlich beim
Altar in der Kirche, bestattet werden. Jedoch dieser Forderung
widersetzte sich der Pfarrer, indem er erklärte, „es
gebühre sich nicht und würde auch kein Geschlecht zugeben,
daß eines fundatoris und adligen alten Geschlechts als die
von Sterne und Schwarzenberg Freyherren Grabstein ausgegraben
und ein anderer in desselben Grab gelegt werde".

39 AK.


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