Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 102
(PDF, 69 MB)
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102

Schurhammer

Jahr 1848 auf dem zirka ein Morgen großen schmalen Wiesen-
streifen rechts und links von der Talstraße bereits eine kleine
Kolonie von Taglöhnerfamilien gebildet, und das Gut Winterbach
zählte damals 125 Bewohner59.

Es entspann sich nun ein langwieriger Streit zwischen
Werber und der Gemeinde Unterglottertal. Ersterer erklärte,
die Mühlmatte gehöre ins Unterglottertal, folglich gehörten
auch die Taglöhner darauf dorthin. Jedoch die Gemeinde
wehrte sich hiergegen entschieden. Entweder müsse das ganze
Gut Winterbach zu ihrer Gemarkung geschlagen werden, oder
aber sie würden sich niemals die Last von 12 armen Taglöhnerfamilien
aufbürden lassen, erklärten die Bauern. Zum
Austrag kam die Sache nicht, solange Werber Gutsherr war.
Er und die Gemeinde Unterglottertal standen sich allzeit gegenüber
wie Feuer und Wasser, und Werber war wol ebensosehr
bei den Bauern verachtet wie gehasst. „In allen Punkten
", heißt es in einem Schreiben, „wo er mit der Gemeinde
in Berührung kam, fing er Prozess an."

Dies zeigte sich gleich in den ersten Jahren. 1832 war
die neue Gemeindeordnung in Kraft getreten, wonach Werber
zu den Gemeindeumlagen beisteuern sollte. Jedoch, davon
wollte dieser absolut nichts wissen. Er schrieb dem Gemeinderat
, wenigstens wolle er sich als Ausmärker behandelt wissen,
wie auch die 12 Ohrensbacher Bauern, die den Eichberg im
Untertal besäßen, zumal er gegenwärtig nicht einmal im
Glottertal wohne, sondern das Gut durch einen Pächter verwalten
lasse. Überhaupt verlange er, wenn er an den Umlagen
für Polizei usw. mitzahlen solle, auch Schutz für sein
Eigentum, denn er werde fortwährend bestohlen; ganz enorme
Diebstähle kämen stets vor, er werde geradezu ausgeplündert;
man müsse mindestens auch einen Nachtwächter anstellen,
sonst bezahle er nichts.

Die Gemeinde erwiderte ihm, ein Nachtwächter könne
im Glottertal mit seinen auseinanderliegenden Höfen nichts
nützen und für sein Gut allein könne er keinen verlangen.
Uberhaupt bezeichne er den kleinsten Holzdiebstahl sofort als
„enormen Diebstahl, Ausplünderung etc.". Außer dieser schriftlichen
Antwort des Gemeinderats gaben dem verhassten Guts-

Archiv Untertal.


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