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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
24.1908
Seite: 141
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Fronspergers Kriegsbuch

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lieh bekannt. Er schrieb außer dem „Kriegßbuch" : „Kaiserliches
Kriegsrecht" (1552); „Vom Geschütz, Feuerwerk und Festungen"
(1557—1564); „Fünf Bücher vom Kriegsregiment und Ordnung"
(1558); „Bericht von einer Besatzung, Kommißordnung und
Fütterung" (1563); „Lob des Eigennutzes" (1564); „Kaiserliche
Kriegsordnung" (1565).

Die 1564 in Frankfurt a. M. gedruckte „Bauw Ordnung"
ist gleichfalls von einem Leonhart Fronsperger verfasst. Sie
enthäft eine große Anzahl ins einzelne gehender Bauvorschriften,
eine Abhandlung über die Natur der Baumaterialien und eine
Handwerks-Gesindeordnung.

Ob ihr Verfasser derselbe ist wie der des „Kriegßbuches",
bleibe dahingestellt.

Das „Kriegßbuch" gilt als bestes Quellenwerk über das
damalige Kriegswesen. Im Jahre 1596 erschien die 4. Auflage
und 1819 die 5. Im letztgenannten Jahre wurde es neuhochdeutsch
herausgegeben von Böhm.

Das umfangreiche Werk behandelt in drei Teilen fast die
gesamte Kriegswissenschaft der damaligen Zeit und zwar im
ersten Teil vornehmlich Kriegsrecht und Dienstpflichten, im
zweiten Wagenburgen und Feldlager, und im dritten Schanzen
und Festungen.

Bemerkenswert ist u. a. folgende Äußerung über die Artillerie
:

„Wenn ich recht darvon reden solt, wie sichs gebürt, so
wirt schier kein mann oder dapfferkeit in Kriegssachen mehr
gebraucht, dieweil aller list, betrug, verrähterey, sampt dem
greuwlichem Geschütze so gar vberhand genommen, also das
weder fechten, balgen, schlahen, Gewehr, Waffen, stärcke, kunst,
noch mann oder dapfferkeit mehr helffen oder etwas gelten
wil. Dann es geschieht offt vnd vil, das etwan ein mannlicher
dapfferer Heidt, von einem losen verzagten Buben durch das
Geschütz erlegt, welcher sonst einen nicht freffentlich dörffte besehen
oder ansprechen, Derhalben dieweil das Geschütz auch
die verrähterey vnd aller betrug, so gar in dem gebrauch, so
wirt alle mann vnd dapfferkeit gar abgethan, wie dann zum
theil schon geschehen vnd noch täglich geschieht."

In den „Gemeinen Streits Regeln" heißt es:

„Keinerley räht oder anschläg seyn besser dann die, so da dem Feind
verborgen seyn, ehe denn du sie thust."


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