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Buckenmaier

und das freie Eigentumsrecht proklamiert hatte, die eine Städte- und Gesindeordnung
schuf, dem Gewerbe Freiheit zustand, wirkte sich auch auf die kleineren
Staaten aus. Im Fürstentum Hechingen war man allerdings diesen Ereignissen
in Preußen teilweise vorausgeeilt. Am 26. Juni 1798 hatte der Großvater Konstantins
, Fürst Hermann, anläßlich des Herrschaftsantritts „die Leibeigenschaft
und die Wirkungen derselben ... aus eigener freier Bewegung" für sämtliche
Untertanen aufgehoben. Nach vollzogener Huldigung erklärte sie der Fürst
„mit eigenem Munde für frei..., von welcher Gnade jedoch das Dorf Bisingen,
weil es dem Vergleich nicht beigetreten, auch bei der Huldigung nicht erschienen,
ausgeschlossen ist." Was seit Menschengedenken als unerläßliche Menschheitsfron
gegolten hatte, war mit diesem Spruch des Fürsten Hermann gefallen. Der Landesvergleich
und der von Fürst Hermanns Vorgänger abgeschlossene Stadtvergleich
mit Hechingen bildeten in ihren Verträgen das Staatsgrundgesetz, so daß
man sie damals bereits als Verfassung angesehen hatte. Kurz vor seinem Tode
gewährte Fürst Friedrich durch das erlassene Wahlgesetz eine Art zweite Verfassung
. Dadurch wurde die verfassungsmäßige Freiheit der hohenzollerischen
Untertanen erweitert und den Zuständen in den übrigen süddeutschen Staaten
angeglichen. (Hohenzollern-Sigmaringen erhielt 1833 eine Verfassung). Die Wünsche
des Volkes zielten aber auch noch nach einer anderen Richtung, nämlich
nach der Aufrichtung eines geeinten Deutschen Reiches. Auch dazu trugen die
beiden Fürstentümer Hohenzollern bei. Aus den Verhandlungen des Freiherrn
Johann Friedrich Cotta von Cottendorf zwischen Württemberg und den beiden
hohenzollerischen Fürstentümern ging die erste Zollgemeinschaft zwischen deutschen
Ländern hervor. Die Zolleinigung kam am 28. Juli 1824 unter Erbprinz
Konstantins Vater für das Fürstentum Hechingen und für das Fürstentum Sigmaringen
unter Fürst Anton Aloys zustande. Das war also die soziale, wirtschaftliche
und politische Lage im Fürstentum. Dazu kamen des fürstlichen Schwiegervaters
Sorge um den Weiterbestand des Hauses. Die Kinderlosigkeit des Erbprinzenpaares
lastete gleichermaßen auf Fürst Friedrich.

Im Juli des Jahres 1831 suchte Eugenie das Bad Ems auf. Fürst Friedrich
schrieb an den Dekan und Geistlichen Rat Hermann Friedrich Bulach in Hechingen
folgenden Brief: „Die Erbprinzessin meine theure und vielgeliebte Tochter
ist nach Ems abgereist um die dortigen Bäder zu gebrauchen, und mein innigstes
Gebet richtet sich an den Geber alles Guten, um daß diese Reise den besten
Erfolg geben möge. Ich ersuche die Geistlichen meines Fürstenthums, ihr Gebet
mit dem meinigen zu vereinigen, damit die Segnungen des Allmächtigen der
wahrhaft edlen und trefflichen Frau, der künftigen Fürstin des Landes zufließen,
und mein und meines Sohnes Glück, das auch hier sich um das Glück meiner
geliebten Untertanen handelt, neu erblühe. Ich beauftrage Sie mein lieber Herr
Dekan dieses den Geistlichen bekannt zu machen.

Hechingen, den 3. Juli 1831

Fr. Fürst zu Hohenzollern-Hechingen"41).

Die Badekur hatte nicht die gewünschte Wirkung.

Sechs Jahre hielt das Erbprinzenpaar nun schon Hof auf Schloß Lindich. Die
Räumlichkeiten waren zu eng geworden. Um in der Stadt Hechingen eine größere
Wohnung zu haben, entschloß sich Eugenie im Jahr 1832 das von ihrem Vater
ererbte Schloßgut Eugensberg im Thurgau zu verkaufen. Aus dem Erlös wollte


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