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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1965/0157
Eugenie Fürstin von Hohenzollern-Hediingen

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Der Herr Appellationsgerichtsrat war über das Geschenk sehr ungehalten: „Euer
Hochwohlgeboren! vor ein paar Tagen bin ich erst durch den K.Advokaten Dr.
Keller in Kenntnis gesetzt worden, daß ich an Ew. Hochwohlgeboren eine
Empfangsbestätigung wegen des meinem Sohne Eugen aus der Verlassenschaft
der Höchstseligen Frau Fürstin von Hechingen zugekommenen Andenkens einsenden
solle, und daß solches in einem Schreiben an Ew. Hochwohlgeboren
Platz finden könne.

Ich bestätige sofort, daß mir unter diesem Titel ein Ring aus geringhaltigem
Golde mit einem gefärbten Glase zugekommen ist, welcher — nach dem ich
hier ländischen Gesetzen zufolge für die Sondergüter meiner Kinder zu haften
und sogar Hypothek bestellen verpflichtet bin — abgeschätzt und sechsund-
dreyssig Kreuzer werth befunden worden ist.

Bisher hätte ich die Sache blos für einen Spas gehalten, gemacht, weil der
kleine Pate allenfalls vergessen wurde, woraus wir uns nicht das mindeste gemacht
hätten; aber jetzt über die Authenticität dieses fürstlichen Geschenkes
vollkommen vergewissert, finde ich es etwas stark, ein solches Geschenk wegen
dem nicht erbetenen sondern selbst angetragenen Pathenverhältnisse für den
Enkel und Urenkel zweier Männer zu senden, welche ihr ganzes Leben der
Herzoglich Leuchtenbergischen Familie gewidmet und derselben die bedeutensten
Opfer gebracht haben.

Mit ausgezeichneter Hochachtung verharre Euer Hochwohlgeboren

ganz ergebenster
Hofstetter

K. bay. Appell. Ger. Rath.22»).

Das Testament

Schon lange hatte sich die Fürstin mit dem Gedanken getragen, ein Testament
zu machen. Bereits im Oktober 1838 bat sie die Schwester Josephine ihr ihre
Ansicht darüber mitzuteilen. Sie setzte auseinander, was sie beschlossen und getan
hatte:

„Es bleibt immerhin die Möglichkeit es zu ändern. Durch meinen Kontrakt
erhält Konstantin von Rechts wegen ein Kapital von 30 000 Gulden nach meinem
Tode. Außerdem habe ich ihm eine Rente von 2000 Gulden jährlich hinterlassen
bis er sich wieder verheiratet, dann bleiben die 30 000 Gulden übrig, die ich auf
keinen Fall ändern kann. — Ich habe ihm als Hausschmuck die Diamanten und
den Schmuck hinterlassen, den ich von seiner Familie erhalten habe, und wenn
Prinz Friedrich einen Jungen hat, verbleibt er der Familie, wenn nicht, geht er
an Euch und Eure Kinder über. — Ebenso habe ich über die Hausgerätschaften,
Möbel, Silbersachen etc., die ich in das Haus gebracht habe, verfügt. Mein Gatte
hat auf Lebzeiten das Nutzrecht darüber. Wenn Prinz Friedrich einen Jungen
hat und, wohl verstanden, wenn mein Gatte vor allem Kinder von einer anderen
Frau hätte, hinterlasse ich es der Familie, wenn nicht, wird es unter Euch alle verteilt
. Ich habe etwas für das Haus tun wollen, das niemals zu etwas gekommen ist,
und wenn es tatsächlich noch einen Erben bekommen sollte, bin ich nicht böse,
daß mein Name etwas zu ihrem Wohlergehen beiträgt. Ich hinterlasse also nichts


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