Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1965/0160
138

Buckenmaier

Erbprinz Karl Anton übernahm die Vollstreckung des Testaments. Sein
Reditsbeistand gab ihm Anweisungen für die Testamentseröffnung. An Fürst
Konstantin schrieb er: „indem ich in dieser Bevollmächtigung von weiland meiner
geliebten Cousine einen Beweis höchsten und seitesten Zutrauens erkenne und verehre
, wird es mein Bestreben seyn, als Mann von Ehre, als ächter Hohenzollern,
das mir anvertraute Amt mit bestem Wissen und Gewissen, nach Recht und Ehre,
und in buchstäblichem Sinne dem von der Höchstseligen aufgezeichneten Worten
zu verwalten."

Aus einem Antwortbrief des Fürsten Konstantins ist folgendes zu entnehmen:
„Nichts kann mir den geraubten Engel ersetzen; ihr Hinscheiden hinterläßt
eine ewige Lücke in meinem verwaisten Daseyn! — Auch Du lieber Carl hast
eine warme Freundin verloren! Hand in Hand mit Dir, wollen wir treu, o lieber
Freund, dem letzten Willen der Seligen nachkommen, und dieser süße Gedanke
gewährt mir Trost! Aus Gründen der wahrsten Delicatesse, vis a vis der Leuchtenbergs
, werde ich am Eröffnungstage nicht in Hechingen seyn; denn nach Deinem
Schreiben, und des Inhalts in der copie (Karl Anton sandte den Brief, der
ihn zum Testamentsvollstrecker machte, in Abschrift an Fürst Konstantin mit)
werden die jenseitigen Bevollmächtigten sich hierdurch sehr getäuscht fühlen,
welche mit ganz anderen Erwartungen versehen sind. Ich will in keine direkte
Berührung mit ihnen kommen und um diesem zu begegnen, verweile ich in Burladingen
!"

Fürst Konstantin verweist den Erbprinzen Karl Anton an Herrn v. Billing,
der Eugeniens vertrauter Vermögensverwalter gewesen sei und der über die Verhältnisse
manche näheren Auskünfte geben könne. Am 3. November 1847
ist der Tag der Testamentseröffnung. Erschienen waren der Erbprinz von Hohen-
zollern-Sigmaringen, Karl Anton, persönlich, begleitet von seinem Rechtsbeistand
Wilhelm Schenck zu Schweinsberg. Die Leuchtenbergische Seite: die Herzogin
-Mutter, die Königin von Schweden, die Kaiserin von Brasilien und Herzog
Max waren von Kabinetsrat Keller aus München vertreten. Theodolinde, die
Gräfin von Württemberg, hatte Hofrat Schumacher als Vertreter entsandt. Der
Eröffnungsakt wurde „coram pleno" vorgenommen. Die Appellationsgerichtsmitglieder
waren dazu in großer Uniform mit Degen erschienen. Der Akt bestand
darin, daß das Testament geöffnet und der letzte Wille bekanntgegeben
wurde.

Das Testament ist sehr umfangreich. Ich gebe es daher im Anhang im Wortlaut
wieder.

Der Vollzug des Testaments zog sich sehr in die Länge. Bis zur endgültigen
Erledigung aller Angelegenheiten verflossen über zwanzig Jahre. Einen gewissenhafteren
Testamentsvollstrecker wie den Erbprinzen Karl Anton von Hohen-
zollern-Sigmaringen hätte Eugenie nicht finden können. Als einmal verschiedene
Auffassungen über den letzten Willen der Fürstin betr. Erbauung und Dotation
des Armenhauses in Hechingen vertreten wurden, entschied sich der Erbprinz erst,
als Dekan Bulach, der Vertraute der Fürstin, ihren Willen auf Grund früherer
Besprechungen bekannt gegeben hatte.

Die Testamentsabschrift trägt an einzelnen Stellen die Bemerkung „ging mit
ins Grab". Es handelt sich um folgende Erbstücke: ein silbernes Kruzifix das
immer über dem Bette der Fürstin hing und ihrer Freundin Louise, Herzogin von


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1965/0160