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Eugenie Fürstin von Hohenzollern-Hechingen

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expreßo solemniter per verba de praesenti matrimonio juxta Formam Ss.: Con-
cilii Tridentini conjunximus.

Testes speciales fuere Serenißimus Princeps Carolus de Hohenzollern Hechingen
Serenißimi et Augustißimi Regis Bavariae Praefectus militum et Adjutans,
et Ilustrissimus ac generosißimus Generalis Joannes Josephus Liber Baro de Tri-
aire Mareschallus curiae apud Regiam Celsitudinem Serenißimam Ducißam de
Leuchtenberg et Principißam de Eichstaedt.

In quorum fidem praesens hoc documentum propria manu scripsimus, sub-
scripsimus et Sigillo nostro episcopali majori comunivimus.

Eichstaedii die vigesima tertia Maji Anno Domini millesimo octingentesimo
vigesimo sexto.

(LS) Joannes Fridericus

Episcopus Eichstaettensis.

3

1847 April 15 Hechingen

Testament der Fürstin Eugenie von Hohenzollern-Hechingen
(mit Nachträgen)

Im Namen der untheilbaren Dreieinigkeit, Vater, Sohn und heilige Geist,
Amen!

Ich Eugenie, regierende Fürstin von Hohenzollern-Hechingen, geborene Prinzessin
von Leuchtenberg, gebe hiemit nach genauer Überlegung, bei vollkommenen
Geisteskräften und mit vollständiger Willensfreiheit zu vernehmen, wie
es nach meinem kinderlosen Absterben mit meinem Nachlasse gehalten werden
soll.

5 1

Als Universal-Erben meines gesammten Allodial-Vermögens ernenne und
berufe ich,

a. Meinen Mann den regierenden Fürsten von Hohenzollern-Hechingen in
den Rest meines nach Abzug des unter lit. b. benannten Pflichttheiles noch verbleibenden
gesammten Allodialnachlasses jedoch unter Verbindlichkeit der Übernahmen
und Entrichtung nachstehender Legate und Verpflichtungen.

Ich bitte ihn zugleich recht innig und nachdrücklichst meinen letzten Willen
heilig und gewissenhaft zu halten und zu erfüllen, indem ich ihm dadurch auch
meine Liebe zu den mir anvertrauten Angehörigen vermache.

Möge er hier noch die Versicherung finden, daß ich auch im anderen Leben
seiner mit Liebe gedenken, und für sein Wohl zu Gott flehen werde.

b. Meine durchlauchtigste Mutter, verwittwete Herzogin von Leuchtenberg,
geborene Prinzessin von Baiern K. H. nur in den ihr gesetzlich gebührenden
Pflichttheil.

§ 2

Der meiner Frau Mutter, Herzogin von Leuchtenberg vermachte Pflichttheil
soll aus meinem reinen Erbvermögen, nach Abzug meiner allenfallsigen Schulden,
und der mir selbst obliegenden Verpflichtungen berechnet werden. Zu den in
diesem Testamente angeordneten Legaten, Kosten und Verpflichtungen hat meine
Frau Mutter zur Freilassung des ihr gesetzlich gebührenden Pflicht-Theils nicht
beizutragen.


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