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Eugenie Fürstin von Hohenzollern-Hediingen

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bei der Abschrift meines Testamentes liegt. Ferner ein kleines Kruzifix in Elfenbein
, und das schwarze mit Christus am Kreuze, und mit der hl. Mutter Gottes,
der hl. Johannes und die hl. Magdalena von Elfenbein. Einen Rosenkranz in
Holz mit einem silbernen Kreuz. Ein kl. Bild in miniature die hl. Familie vorstellend
, und eines in Oehl die Mutter Gottes, den hl. Joseph, und das Jesus
Kind vorstellend von Poci. Auch soll demselben mein Betstuhl als ein Geschenk
für die hiesige Stadtpfarrkirche übergeben werden. Als kleinen Beweis meiner
Erkenntlichkeit für seine vielfältige uneigennützige Mühe und Aufopferung bestimme
ich ferner dem Herrn Geistlichen Rath Bulach eine lebenslängliche Rente
von 500 fl., fünfhundert Gulden, damit er sich derselben als Mittel bediene, um
sich dadurch bei seinen vielen Berufsgeschäften und seinem unbedeutenden Einkommen
eine Aushilfe oder Erleichterung zu verschaffen, und diese Rente soll
ihm zufließen, ob er in oder aus dem Lande wohnhaft ist, so wie ich noch weiter
festsetze und bestimme, daß der Herr geistliche Rath Bulach über eine Summe
von 12 500 fl., zwölf tausend fünfhundert Gulden, meines Vermögens zu wohltätigen
Zwecken zu sestiren befugt ist, welche Summe von 12 500 fl. — der Erbe
nach dem Tode des Herrn geistlichen Rath laut dessen letzter Willensmeinung
an die betreffenden Personen, Kassen, Pflegschaften p. p. auszubezahlen hat.

§ 20

a. dem Hr. Medizinalrath Doktor K. Koller bestimme ich mit vielem Dank, die
lebenslängliche Fortbestehung seines bisher von mir erhaltenen Gehaltes von
jährlich 194 fl., einhundertvier und neunzig. Nach seinem Tode soll diese
Summe auf seine Frau, meiner ehemaligen Kammerfrau, lebenslänglich übergehen
. Beide sollen noch ein Andenken nach der Wahl des Erben erhalten.

b. Dem Hr. Medizinalrath Doktor Gefrörer bestimme ich für seine vielen Bemühungen
, mit vielem Dank, ein Geschenk von 500 fl., fünfhundert Gulden
und ein Andenken nach der Wahl des Erben.

§ 21

a Dem Herrn Oberforstmeister Baron v. Hiller;
b) dem Herrn Hofmarschall Baron v. Crousaz;
c dem Herrn Baron v. Billing;
d dem Herrn Geheimrat v. Frank;
e dem Herrn Geheimrat v. Giegling;

vermache ich jedem ein Andenken nach der Wahl der Erben.

S 22

a der Frau v. Hiller geb. v. Mündung;

b der Frau v. Giegling geb. Gräfin v. Reisach, insbes. zu berücksichtigen;
c der Frau v'. Frank geb. Kindischer;
d der Frau v. Billing geb. Bayl;
e der Frau v. Crousaz geb. Pfister;
f der Frau v. Wangenheim geb. v. Eichner;
Jeder ein Andenken nach der Wahl des Erben.
Mögen sie und ihre Männer meinen innigsten Dank für alle erhaltene Beweise
ihrer Anhänglichkeit hier finden, so wie meine ehemaligen Kammerfrauen Lotte
Werner, Hofapothekerin, und Räthin Jeanette Dieringer, denen gleichfalls der
Erbe ein Andenken nach seiner Wahl von mir zustellen soll.


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