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Hundert Jahre Staatsarchiv und Fürstliches
Archiv Sigmaringen *}

Herbert Natale

Die Entstehung der beiden Archive ')

Archive, wie sie beim Staat, bei den Kirchen und Gemeinden, bei größeren
öffentlichen und privaten Verwaltungen und auch bei großen Industriebetrieben
bestehen, haben die Aufgabe, das für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigte
Schriftgut, sofern es sich um wichtigere Dokumente handelt, aufzunehmen
und für Verwaltung, Rechtsprechung und wissenschaftliche Forschung bereitzuhalten
. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung, die gern Archive nur
mit Gegenwartsferne und Aktenstaub in Verbindung bringt, dienen die Archive
nicht nur der Lösung wissenschaftlicher und historischer Fragen, sondern durchaus
auch aktuellen Erfordernissen. So sind zum Beispiel an den Ermittlungen
nationalsozialistischer Verbrechen oder an der Aufklärung der Judenschicksale
auch die Staatsarchive beteiligt.

Es ist verständlich, daß territoriale Veränderungen oder Verlagerung politischer
Zuständigkeiten auch die Archive des Staates berühren, die ja nicht zu
Unrecht als das „Gedächtnis der Verwaltung" bezeichnet werden. Auf diese
Weise kam es vor nunmehr 100 Jahren auch zur Bildung der beiden großen
hohenzollerischen Archive: des Staatsarchivs und des Fürstlichen Archivs in Sigmaringen
.

Im Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 mit dem König von Preußen traten
die Fürsten von Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen ihre
Regierungsgewalt an Preußen ab, während sie für sich die Domänen behielten.
Nach Artikel 4 dieses Staatsvertrages sollten mit den beiden Fürstentümern auch
die für die Hoheits- und Regierungsrechte erforderlichen Archivalien an Preußen
übergehen. Das bedeutete, daß die bisher in Sigmaringen und Hechingen bestehenden
Archive, die 1852 in Sigmaringen vereinigt wurden, in einem langwierigen
Verfahren zwischen dem preußischen Staat und dem fürstlichen Haus
aufgeteilt werden sollten: nach bayerischem, württembergischem und badischem
Vorbild sollte ein fürstliches Hausarchiv für die Familienurkunden und -akten
der hohenzollerischen Fürsten geschaffen werden. Ein damit verbundenes Domänenarchiv
sollte die Akten über ihren Grundbesitz und ihre Domänenverwaltung
aufnehmen, während ein Staatsarchiv alle Archivalien, welche Hoheitsrechte
, Staats-, Zoll- und Grenzverträge sowie diplomatische Korrespondenzen
betreffen, erhalten sollte.

*) Erweiterte Fassung des Beitrags „Schatzkammern schwäbischer Geschichte*, erschienen in:
Schwäbische Zeitung 22. 1. 1965 Nr. 17 und Tübinger Forschungen Nr. 1 Februar 1965 S. 1—3.
') Vergl. Franz Herberhold, Die Bildung der Sigmaringer Archive, Ein Beitrag zur Archivkunde
des 19. Jahrhunderts, Archivalische Zeitschrift 50/51 (1955) S. 71—90.

XIX


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