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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1965/0265
Hundert Jahre Staatsarchiv und Fürstliches Archiv in Sigmaringen 243

Eugen Stemmler

Das Staatsarchiv Sigmaringen

Die Übereinkunft von 1864 bestimmt in § 1, daß die beiden Archive „in
coordinirtem Verhältnis zueinander stehen" und die Rechte öffentlicher Archive
genießen. Die unglückselige Zerreißung zusammengehöriger Bestände sollte auf
dem Weg einer Hand in Hand gehenden Verwaltung der Archive überbrückt
werden. Gleichwohl konnte die Bestimmung nicht verhindern, daß sich die
beiden Archive ihrem Wesen gemäß in entgegengesetzter Richtung entwickelten.
Gegenseitige Archivalienabgaben und Archivbenützung schufen nur einen oberflächlichen
Kontakt, und die Bestimmung des Vertrags, daß neu erstellte Findbücher
zwischen den beiden Archiven ausgetauscht werden sollten, war nur ein
allerdings unerläßlicher Notbehelf.

Dem Regierungsarchiv, dessen Bestände nur etwa ein Drittel der ehemaligen
hohenzollerischen Landesarchive ausmachten, wurden bei seiner Begründung zwei
Erdgeschoßräume im Oberamtsgebäude (heute Landratsamt) zugewiesen. Es
wurde zunächst von Archivrat Eduard Schwarzmann, nach dessen Pensionierung
1867 jedoch nur noch nebenamtlich von dem jeweiligen Regierungssekretär verwaltet
(siehe Liste am Schluß)2). Die Bestände wurden, mindestens in den ersten
Jahrzehnten, vorwiegend von den hohenzollerischen Verwaltungsbehörden in
Anspruch genommen; die Zahl der jährlichen Benützungen für wissenschaftliche
Zwecke schwankte zwischen 0 (jahrelang!) und 6. Für eine Benützung durch
Privatpersonen war jeweils die schriftliche Genehmigung des Regierungspräsidenten
erforderlich. So war das Staatsarchiv praktisch für ein halbes Jahrhundert
fast völlig aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwunden.

Nach der Jahrhundertwende erhielt das Staatsarchiv eine neue Unterkunft.
Da die zwei Räume in der Karlstraße für die durch Zugänge vermehrten Akten
nicht mehr genügten, wurde das Erdgeschoß des 1905 erbauten Hauses Hedingerstraße
8 schon beim Bau für das Staatsarchiv vorgesehen und eingerichtet.

Allmählich besannn sich auch die preußische Archivverwaltung auf das kleine
und abgelegene Archiv und entsandte von Zeit zu Zeit einen Archivbeamten,
um nach dem Rechten zu sehen, Urkunden zu verzeichnen und Anfragen zu beantworten
(Archivassistent Dr. Eggers Juli/August 1906, Mai/Juli 1908, April
1914). Aber erst die Jahre nach 1930 brachten eine Wende in der Entwicklung
des Staatsarchivs. Immer mehr häuften sich die Klagen aus den Kreisen der
hohenzollerischen Landes- und Heimatforschung über die unzulängliche Benütz-
barkeit der Archive. Obwohl seit 1923 der Archivvorstand selbständig die Erlaubnis
zur Benützung der Archivalien (Grenzjahr: 1861, seit 1929: 1888, heute:
1918) erteilen konnte, erschwerte die nur einstündige Anwesenheit des nebenamtlichen
Archivverwalters ein ersprießliches wissenschaftliches Aktenstudium.

Auf wiederholtes Drängen wurde endlich 1934—1937 Staatsarchivrat Dr.
Meinert von Berlin jedes Jahr für einige Monate nach Sigmaringen abgeordnet,
um das hohenzollerische Archivwesen auf eine neue Grundlage zu stellen. Ihm
gebührt das Verdienst, gründlichen Wandel geschaffen zu haben. Er organisierte

*) Das Folgende aus den Akten der Preuß. Reg. Sigm. Ho 235A, I E 261, Bd. I—V.


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