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Hundert Jahre Staatsarchiv und Fürstliches Archiv in Sigmaringen

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liegende Depots erschwert bis zur Stunde den Geschäftsbetrieb in kaum erträglichem
Maß.

Aus der geschilderten Entwicklung des Staatsarchivs ergibt sich die systematische
Gliederung der Bestände, über die noch kurz berichtet werden soll.

Die erste und nach wie vor wichtigste Abteilung umfaßt die hohenzollerischen
Bestände, die in zwei ungleich große, heterogene Gruppen zerfallen. Die kleinere,
gern als „alter Bestand" angesprochene enthält die Archivalien aus dem Hechinger
und Sigmaringer „Haus- und Landesarchiv", die bei der Archivalienauseinandersetzung
von 1851/64 dem Staat zugeschieden wurden. Mit den Urkunden
reichen sie in die Mitte des 13. Jahrhunderts zurück und gehen bis 1849, dem
Jahr der Abtretung der Souveränität an Preußen. Da Schwarzmann in den von
ihm neugebildeten Beständen nach den damaligen Registraturgrundsätzen Archivalien
verschiedener Herkunft vereinigte, sind hier — wie auch im Fürstl.
Archiv — die ursprünglichen Zusammenhänge stark gestört; die Wiederherstellung
der alten Ordnung in diesen Beständen ist eine der wichtigsten Aufgaben
der beiden Archive. Die andere, mehr als doppelt so große Gruppe besteht aus
den Akten der preußischen Behörden, insbesondere der Preuß. Regierung in
Sigmaringen, von 1850—1945. Während die älteren Archivalien — zusammen
mit den entsprechenden Beständen des fürstlichen Archivs — in zunehmendem
Maße für Forschungen zur hohenzollerischen Geschichte ausgewertet werden, bilden
die neueren Akten für die Behörden oftmals die einzige Quelle, um sich
über noch bestehende preußische Vorschriften zu orientieren.

Die Akten der wiirttembergischen Behörden bilden die zweite Abteilung; ihr
Umfang hat den der Abteilung Hohenzollern schon übertroffen. Nach der heutigen
Aufgabenstellung der Archive in Baden-Württemberg hat sie die Akten aller
staatlichen Behörden im Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern aufzunehmen
. Darunter befinden sich, um einige besonders wichtige zu nennen, auch
Akten von Ministerien des ehemaligen Landes Württemberg-Hohenzollern, u. a.
der Staatskanzlei mit Unterlagen über den Aufbau einer neuen zivilen deutschen
Regierungsgewalt unter der französischen Besetzung, über die Verhandlungen zur
Bildung der Bizone, der Bundesrepublik und des Südweststaates, die bereits historische
Bedeutung erlangt haben. Da bis 1938 die südwürttembergischen Behörden
ihre Akten an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert haben, liegt noch
ein großer Teil der Aktenüberlieferung außerhalb des Archivsprengeis. Ihre
Überführung nach Sigmaringen kann aber erst erfolgen, wenn der Neubau des
Staatsarchivs verwirklicht worden ist.

In der dritten Abteilung schließlich sind die Deposit» zusammengefaßt: 16
hohenzollerische Gemeindearchive, darunter das 1912 aufgenommene Stadtarchiv
von Sigmaringen, 1 Klosterarchiv und 4 Adelsarchive. Von letzteren verdienen
das Fürstlich Thum und Taxissche Archiv Obermarchtal8) und das Freiherrlich
Enzberg'sche Archiv von Mühlheim besondere Erwähnung. Das erstere enthält
die Archive der dem Haus Thum und Taxis durch den Reichsdeputationshauptschluß
zugesprochenen Klöster und Klosterpflegen und einiger durch Kauf er-

5) Anordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über die Ausscheidung und Ablieferung
von Schriftgut der staatlichen Verwaltungsbehörden an die Staatsarchive vom 23. 5. 1955
(Staatsanz. Nr. 41 S. 4).

•) Vgl. Franz Herberhold, Das Fürstliche Haus Thum und Taxis in Oberschwaben. Ein Beitrag
zur Besitz-, Verwaltungs- und Archivgeschichte, in: ZwLG 13 (1954) S. 262—300.


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