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Reutlinger Asylanten aus Hohenzollern

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seine Voreltern zu Höschwag haben viel Jahr her dem hl. Martin zu Trochtel-
fingen 8 Schilling und der Trochtelfinger Magdalenenpfründe 5 Schilling jährlich
aus des Sesselmachers Gut gezinst, sperrt sich aber seit 2 Jahren mit Vermelden
, man solle ihm doch dieses Gut anzeigen." Am 11. August 1580 lesen
wir, der Vogt Klaus Kraus habe vor einiger Zeit den Schmied Martin Machauf
zu Ringingen mit einer Kanne geschlagen und mit einem Spieß verwundet.
Machauf sei jetzt tot. Auch habe Klaus aus den Herrschaftswäldern Holz nach
Meldungen für 11 fl verkauft. Als dann im folgenden Jahr ein Gerede aufkam
über ein zweifelhaftes Verhältnis des Klaus mit dem Weib des Schneiders Kunrad
Kern, mußte die Obrigkeit einschreiten. Klaus bestritt die Verdächtigungen,
konnte aber seinen Hang zum Weintrinken nicht ableugnen, der alles Unheil
verursachte. Man setzte ihn ab und bestrafte ihn um 100 Gulden, da er auch
schuld gewesen sei, daß der Zollergraf die Mühle nicht erwerben konnte. Außerdem
erhielt Klaus den strengen Befehl, weder in offenen und geheimen Zechen
oder Wirtshäusern sich sehen zu lassen, noch zu Hause und außerhalb der Grafschaft
Wein zu trinken. Allein bald wurde er wieder daheim und in Burladingen
beim Wein ertappt und nochmal um 20 Pfund Heller bestraft. Auch Hans Vogel
von Meldungen, der gegen unsern Klaus einen kleinen Frevel begangen hatte,
zahlte 3 Pfund Heller Strafe. „Der Vogt Klaus aber wurde gefänglich angenommen
. Aber da hat seine Frau Otilia den Knecht um Hilfe und Beistand zu
den Freunden (Verwandten) nach Stetten und Höschwag geschickt, worauf diese
zu Roß und Fuß erschienen", aber gegen die Übermacht nichts ausrichten konnten
. Die Frau wurde zu 50 Pfund Heller verdonnert.

Am 27. November 1582 war Verhandlung in Hechingen. Auf ihr wurde
festgestellt: „Weil Klaus Kraus, Altvogt, mit seinen Nachbarn, auch mit Weib
und Kind, und Gesinde im Haus ganz unrüebig gewesen, audi mit pochen,
poltern und schlagen unfreundlich gelebt, ferner dem Zollergrafen als seinem
Herrn den Erwerb der Mühle hintertrieb, ist er mit Recht ins Gefängnis gekommen
. Heut dato aber wird er auf Fürbitte guter Leute selbiger Verstrickung
aus Gnade entlassen in der Erwartung, daß er hinfüro mit Nachbarn, Vogt,
Weib und Kind und Ehehalten friedlich auskomme. Er muß sich verpflichten,
sich des Weingenusses gutwillig zu enthalten, da er beim Trinken seiner selbst
nicht mehr mächtig zu sein pflegt. Somit werden ihm alle offenen Wirtshäuser
in und außer der Grafschaft gänzlich verbotten. Dies alles gelobte er heute in
der Kanzlei mit handgebender Treu im Beisein des Christoph Mohr und des
Hechinger Schultheißen." (Zoll. Audienzprotokoll im Staatsardiiv Sigmaringen
Rep. V. S. 533 Nr. 4).

Tatsächlich „war Klaus beim Adel und bei Unadelspersonen vordem redit
wohl gelitten gewesen und hatte sich jahrzehntelang so verhalten, daß der Graf
von Zollern ob ihm keinen Verdruß gehabt." Am 9. Januar 1583 bat er denn
auch flehentlich um Nachsicht: „Wenn er sich iiberweinete, sei er ihm Kopf etwas
verruckt gewesen und hob sich nit mehr bezwingen können. Jetzt sei er ein
ansehnlicher alter Mann, aber jedermann ob des Verbots ein Gegenstand des
Spottes. Er bitte daher um Aufhebung des Wirtshausverbots, oder um die Erlaubnis
, entweder sich außerhalb der Herrschaft Zollern etwa in ein Kloster oder
sonst in Dienst zu verdingen, jedodi seine Haushaltung da zu lassen, oder aber
alles zu verkaufen und wegzuziehen."


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