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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1965/0288
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Kraus

Hätte die Obrigkeit seinem Wunsche willfahren, es wäre vielleicht alles
nodimal gut gegangen! So aber nahte nodi größeres Unheil. Altmichel Weber
von Hörschwag war schon seit einiger Zeit durch Völlerei, Trunksucht und
gotteslästerliches Fluchen aufgefallen. Als er nun die Magd des Altvogts Klaus
Kraus heiratete, führte dies zu Reibereien zwischen den beiden Hitzköpfen. Am
5. Juni 1583 brachte Kraus beim Amte vor, er habe die zwei Jäger und zwei
Leithunde 4Vi Wochen (als Besatzungsmacht?) unterhalten müssen, bittet, man
möge ihm aus Gnade an seiner noch 50 fl betragenden Strafe etwas nachlassen.
Am 12. Juni zahlte er 46 fl, und der Rest wurde ihm geschenkt.

Da trat ein neues Ereignis ein. Klaus geriet, offenbar nach Weingenuß, in
einen Streit mit obigem Altmichel Weber. Es gab am 7. September 1582 abends
zwischen 9 und 10 Uhr eine Schlägerei, wobei Weber so unglücklich getroffen
wurde, daß er versehen werden mußte und dann am Tag darauf, einem Sonntag,
verstarb. Das schlug wie eine Bombe ein. Im allgemeinen Durcheinander scheint
nicht gleich bekannt worden zu sein, wer den unglücklichen Schlag führte. Erst
allmählich sickerte durch, es sei der Altvogt Kraus gewesen. Klaus flüchtete nach
Reutlingen, wo er mit zwei Zeugen seines unbeabsichtigten Schlages, nämlich
Martin Schweickhart von Erpfingen und Augustin Knaur von Stetten, am 12.
Oktober 1583 um Asyl nachsuchte und wohl auch erhielt. Sein Hab und Gut
wurden vom Grafen von Zollern mit Verbot und Arrest (Beschlag) belegt, auch
die 100 Pfund Heller Hinterlassenschaft des Weber mit 5 Pfund verhauptfallet.

Am 14. November 1583 baten des Altvogts Weib und Kinder, die ihre
Steuern zahlen und den Ehehalten ihren Lidlohn geben sollten, um die Erlaubnis
, Getreide oder anderes verkaufen zu dürfen, was denn auch huldvollst mit
einem „Fiat" gestattet wurde. Ebenso erhielt die alte Vögtin Otilia am 9. Januar
1585 die Genehmigung, zwei alte Rosse zu veräußern, um die Schulden bezahlen
zu können. Offenbar war ihr Mann noch im Asyl oder sonst abwesend. Sein
zollerisches Dietmayer-Lehen zu Hörschwag hatte mit 19 Jauche« Acker, 9
Mannsmahd Wiesen (aber keinem Lehenhaus) jährlich 1 Malter und 1 Viertel
Vesen, 1 Malter und 3 Viertel Haber zu geben, dazu 5 Schilling Geld, 2 Hühner
und 1 Viertel Eier, auch Weglösin und Handlohn. Des alten Klausen Kinder
sind 1589 als Grundstückbesitzer zu Hörschwag genannt, und am 26. Juli 1590
wird der alte Klaus Kraus als zollerisch und seine Frau Otilia mit den Kindern
Anna, Maria und Martin als frei in der zollerischen Leibeigenen-Liste aufgeführt.
Der Sohn Hans erscheint hier mit einer Frau Ursula Visierin und den Kindern
Klaus und Hans als frei bzw. umstritten. Ottilias Tochter Anna darf am 14.
Januar 1595, wo erstere Witib (Witwe) genannt wird, den Max Kimmich zu
Hörschwag ehelichen und bekommt von der Mutter 100 fl Mitgift. Die beiden
Söhne Klaus und Martin besitzen im Jahre 1598 den Dietmaier-Hof (Pfeffers
Erneuerung III, S. 348 im Dom. Arch. Sigmaringen). Der alte Klaus dürfte also
zwischen 1590 und 1595 in Hörschwag gestorben sein. Innerhalb 40 Jahren
haben dann Hunger, Krieg und Pest dessen in Stetten und Hörschwag verzweigte
Familie völlig ausgelöscht.


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