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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1965/0298
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Feuerwehren ihre Eigenständigkeit verloren. In ihrer Sitzung vom 23. März 1934
nahmen die Mitglieder der Krauchenwieser Feuerwehr eine vom Preußischen
Innenminister auf Grund des Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember
1933 herausgegebene Mustersatzung an, die einschneidende Bestimmungen
enthielt. Da nach § 5 dieser Satzung die Dienstzeit für aktive Mitglieder mit
Vollendung des 60. Lebensjahres endete, mußte der Kommandant Lutz, der soeben
62 Jahre alt geworden war, nach 45jähriger Dienstzeit aus dem aktiven
Dienst ausscheiden. Mit ihm schied auch sein Adjutant Josef Manz nach 40jähri-
ger Dienstzeit aus. Wegen ihrer Verdienste um die Feuerwehr wurde beiden eine
besondere Ehrung zuteil. Lutz wurde zum Ehrenkommandanten und Manz zum
Ehrenadjutanten ernannt und beiden auf Lebenszeit das Recht zum Tragen der
Uniform verliehen. Gleichzeitig wurde der langjährige Hornist Augustin Guhl
auf Antrag von seinen Verpflichtungen entbunden und in Anerkennung seiner
Verdienste zum Ehrenmitglied ernannt. Durch den übergeordneten Wehrführer
wurde Kaminfegermeister Vinzenz Wiest zum neuen Wehrführer der Krauchenwieser
Feuerwehr ernannt.

Hier sei noch des langjährigen Schriftführers und Kassiers Paul Guhl gedacht,
der bis dahin in seinen Protokollen das Wirken der Feuerwehr gewissenhaft
beschrieben hat.

Durch das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 wurde
das Feuerlöschwesen auf Reichsebene geregelt. Auf Grund des § 16 der 3. Durchführungsverordnung
zu diesem Gesetz vom 24. Oktober 1939 verlor die Krauchenwieser
Freiwillige Feuerwehr Ende 1939 ihren Charakter als Verein. In den
Jahren des inzwischen ausgebrochenen Zweiten Weltkriegs war sie eine technische
Hilfspolizeitruppe innerhalb der Gemeinde. Ihr Wehrführer war Schmiedmeister
Albert Sauter, bis er bei einem Fliegerangriff auf einen Personenzug am 20.
Februar 1945 ums Leben kam.

Mit dem Einmarsch der Franzosen bei Kriegsende begann eine wehrlose Zeit.
Mit dem Mannschaftskraftwagen des Löschzugs fuhr ein französischer Kriegsgefangener
davon. Die Feuerwehrfahne wurde als Kriegstrophäe von einem
Besatzungssoldaten nach Frejus in Südostfrankreich gebracht. Dort sah sie nach
Jahren der ehemalige deutsche Kriegsgefangene Reinhold Nagarden, der nach
dem Verlust seiner Heimat Danzig in Frankreich geblieben war. Nagarden
erwarb die Fahne durch Arbeitsleistung und ließ sie der Gemeinde Krauchenwies
im Frühjahr 1952 auf Umwegen wieder zukommen.

Im Dezember 1945 wurde wieder eine Feuerwehr aufgestellt. Eine Zeitlang
war die Mannschaft klein. Nach Überwindung zeitbedingter Schwierigkeiten
erreichte die Freiwillige Feuerwehr 1951 wieder eine normale Stärke von 33 Mann.
Von 1946 bis 1953 war Stefan Haug, ein alter, bewährter Feuerwehrmann, ihr
Kommandant. Haug legte altershalber sein Amt nieder und erhielt nach über
40jähriger Dienstzeit einen ehrenvollen Abschied.

Ihm folgte im April 1953 der Bauunternehmer und Kieswerksbesitzer Josef
Lutz, ein Sohn des früheren Kommandanten Josef Lutz. Seine Amtszeit ist
gekennzeichnet durch Neuorganisation und technische Modernisierung der Feuerwehr
. 1957 erhielt die Feuerwehr eine neue Verfassung durch die Feuerwehrsatzung
der Gemeinde Krauchenwies vom 15. Januar 1957, die der Gemeinderat
auf Grund des Feuerwehrgesetzes vom 6. Februar 1956 beschlossen hatte. Im Mai


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