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Neues Schrifttum

Besprechungen

Eugen Haberkern und Joseph Friedrich Wallach: Hilfswöterbuch für Historiker,
Mittelalter und Neuzeit. Zweite, neubearbeitete und erweiterte Auflage.
Bern und München: Francke Verlag 1964. 678 Seiten. Leinen DM 68.—.

In seinem Geleitwort zur ersten Auflage des Haberkern-Wallach 1935 betonte
Hermann Oncken die Wichtigkeit dieses ersten Versuchs, „allen denjenigen Geschichtslesern
, die an politischen, staatlichen und rechtlichen Dingen Anteil nehmen
", ... ein handliches Nachschlagebuch, das dem Geschichtsfreund alle seine
Fragen sicher und knapp beantwortet", zu schaffen.

Wie groß das Bedürfnis nach einem solchen Werk war und ist, zeigt schon
die Tatsache, daß jene erste Auflage längst vergriffen ist und nun eine zweite,
neu bearbeitete und erweiterte vorliegt. Sie ist, bei kleinerer Drucktype, um
mehr als 50 Seiten länger und bringt neben vielen verbesserten alten Artikeln
zahlreiche neue Stichwörter; auch der stoffliche Zuwachs von 1932 (der Grenze
der 1. Auflage) bis zur Schwelle der Gegenwart ist berücksichtigt. Vor allem
für Sowjetrußland und die DDR ist vieles hinzugekommen, andere kommunistische
Länder (besonders China) wurden nur gestreift. Circa 30 000 Stichwörter
sind aufgenommen.

Die Verfasser, die aus der Schule des Rechtshistorikers Georg von Below
kommen, wollen „Kunstausdrücke irgendwie rechtlichen Inhalts" erklären; jedoch
werden Gebiete, deren Entwicklung und Terminologie wesentlich der neuesten
Zeit angehören, wie Handelsrecht, Börsenwesen und Verwandtes kaum
berücksichtigt. Außerdem ist bewußt ausgeschieden: alles im eigentlichen Sinn
Kulturgeschichtliches, auch das Schulwesen. Von den historischen Hilfswissenschaften
werden nur die Begriffe aufgenommen, die rechtlichen Inhalts sind und
außerhalb der rein wissenschaftlichen Sphäre gebraucht werden. Alle Ausdrücke
der Methodik blieben unberücksichtigt, mit der Begründung, daß für diese Grundwissenschaften
vorzügliche Lehr- und Handbücher existieren. Leider fehlen aber
die im Vorwort angekündigten Verweise auf diese Werke, wie überhaupt aus
„technischen Gründen" ein Verzeichnis der benützten Literatur nicht abgedruckt
wurde. Auch Literatur- und Quellenbelege innerhalb der Artikel glaubten sich
die Verfasser nicht leisten zu können, wegen der zahllosen dabei nötig werdenden
Wiederholungen und Verweise, die den vorgesehenen Umfang des Werkes erheblich
überschritten hätten.

Zeitlich bildet die Völkerwanderung die Grenze nach rückwärts, die, wenn
nötig, auch überschritten wird.

Der räumliche Schwerpunkt liegt auf Deutschland und Mitteleuropa, doch
werden wichtige Erscheinungen anderer Länder behandelt.

Synonyme und Homonyme von Ausdrücken rechtlichen Inhalts zu sammeln,
ist ein wesentlicher Zweck des Werkes.

Die Definition erscheint den Verfassern grundsätzlich als die ideale Form
der Erklärung von Termini technici. (Nur wo diese in keiner Weise zu erreichen
waren, näherten sie sich historischen Darstellungen an). Aus diesem Grund sind
Verwendungszeit und Verwendungsort älterer Ausdrücke nur selten angegeben,


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