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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0067
Zollern und Rhäzüns

sollten. Die Ablösung der Gülten sollte ein Vierteljahr vorher schriftlich angekündigt
werden und zu Ilanz, Chur, Reutlingen oder Rottenburg erfolgen. Der von
dem Schenken Georg am 2. August 1468 ausgestellte Revers70 enthält eine genaue
Aufstellung über die ihm von Jos Nikiaus verschriebenen Gülten.

Da nach dem Vertrag vom 14. März 1461 Georg von Werdenberg-Sargans verpflichtet
war, die Hälfte der an den Schenken zu zahlenden Entschädigung zu
übernehmen, also 1050 fl rh, Jos Nikiaus aber die Zahlung der gesamten Entschädigungssumme
auf sich genommen hatte, übernahm Georg die Tilgung einer Schuld
des Grafen Jos Nikiaus im Wert von 500 fl und verschrieb ihm für den Rest Gülten
auf seinen Höfen und Gütern, wie wir dem Revers des Grafen Jos Nikiaus vom
17. Dezember 1468 71 entnehmen können.

Dies zeigt, daß Jos Nikiaus und Georg von Werdenberg-Sargans der Vereinbarung
von 1461, den Schenken von Limpurg gegenüber nur gemeinsam zu handeln,
gewissenhaft nachgekommen sind. Ihre Zusammenarbeit scheint auch fortbestanden
zu haben, da Jos Nikiaus am 8. Februar 1469 Georg mitteilt, er sei krank gewesen
und habe deshalb an der auf Lichtmeß verabredeten Zusammenkunft nicht
teilnehmen können, wolle aber kommen, sobald er wieder gesund sei und reiten
könne ".

Am 28. Oktober 1469 verzichtete Margarethe von Hohenberg, Gemahlin des
Schenken Georg zu Limpurg, mit Einwilligung ihres Gatten, zu Gunsten ihres
Stiefbruders Jos Nikiaus auf alle Rechte, die ihr von ihrem verstorbenen Bruder
Rudolf von Hohenberg und der verstorbenen Anna von Rhäzüns (Tochter des
letzten Freiherrn von Rhäzüns) an der Herrschaft Rhäzüns erblich zugekommen
seien78. Dies zeigt, daß auch die Stiefgeschwister des Grafen Jos Nikiaus sich für
erbberechtigt hielten, wahrscheinlich unter Herleitung ihrer Ansprüche von ihrer
Mutter Ursula von Rhäzüns.

Zwei Tage später, am 30. Oktober 1469, versprachen Margarethe von Hohenberg
und ihr Gatte Georg, denen Jos Nikiaus als vorläufige Entschädigung für ihre
Erbansprüche für eine jährliche Gült von 205 fl rh alle seine Höfe und Zinsen in
Obersaxen verschrieben hatte, den jährlichen Mehrertrag an Jos Nikiaus herauszugeben
u.

Die Schenken von Limpurg scheinen nun befriedigt gewesen und aus dem langwierigen
Streit um die Herrschaft Rhäzüns ausgeschieden zu sein. Jedenfalls ist
in den Schriftstücken aus den folgenden Jahren von ihnen nicht mehr die Rede.

Wegen der 2000 fl, über die Jos Nikiaus seiner Mutter nach Durchsetzung der
Rhäzünser Erbansprüche absprachegemäß eine Verschreibung ausgestellt hatte, kam
es jedoch noch einmal zu einer Auseinandersetzung, da Jos Nikiaus an den 2000 fl
ein Erbrecht beanspruchte und auf einer Zurückzahlung beim Tod seiner Mutter bestand
. Man einigte sich lt. Urkunde vom 7. März 1472 75 jedoch so, daß auch Sigmund
von Hohenberg diese Summe zugestanden wurde, welche nach dem Tod beider
Ehegatten an Jos Nikiaus zurückfallen, also in deren Erbe nicht einbezogen
werden sollte.

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